Süddeutsche Zeitung

Mitten im Amtsgericht:Stilfragen im Sitzungssaal

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Verhandlungen über Diebstähle sind eher alltäglich - das Diebesgut ist indes manchmal sehr speziell

Glosse von Andreas Junkmann

Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich gut streiten - und welcher Ort wäre dafür besser geeignet als ein Gerichtssaal? Jene Räumlichkeit also, die rein zu dem Zweck konzipiert wurde, konträren Positionen Platz zu bieten. Aussage gegen Aussage, Anklage gegen Verteidigung. Diese Gemengelage bot jüngst auch ein Prozess vor dem Ebersberger Amtsgericht, bei dem es unter anderem darum ging, ob ein 39-jähriger Mann aus dem mittleren Landkreis seiner ehemaligen Lebensgefährtin Kleidung aus ihrem Kellerabteil gestohlen hat. Nun bestand das vermeintliche Diebesgut aber nicht aus Pullovern und Jeanshosen, sondern entstammte einer etwas erleseneren Design-Linie: Domina-Klamotten. Und genau hier kommt nun auch der streitbare Geschmack ins Spiel.

"Schön und stilvoll ist was anderes", machte Rechtsanwalt Florian Alte gleich seine Haltung zu Lack und Leder klar. Da war das ehemalige Liebespaar, das sich nun vor Gericht wiedertraf, allerdings ganz anderer Meinung. Sowohl der Angeklagte, als auch seine 33-jährige Ex-Freundin gaben an, in der Vergangenheit häufiger nach München gefahren zu sein, um in einschlägigen Geschäften spezielle Bekleidung für gemeinsame Stunden zu erstehen. Mehrere hundert Euro haben die beiden bei ihren Shopping-Trips für Latexkleider, Lederröcke und kniehohe Stiefel - wahlweise in Camouflage oder grellem Pink - ausgegeben. Entsprechend hatten die womöglich entwendeten Kleidungsstücke auch einen stolzen Gesamtwert von rund 700 Euro.

Ob der Angeklagte die Klamotten tatsächlich stibitzt oder sie ihm seine Ex-Freundin doch freiwillig überlassen hat, konnte im Prozess indes nicht geklärt werden. Möglicherweise hätte hier ein Zeuge Licht ins Dunkel bringen können, der aber war weder zur polizeilichen Vernehmung, noch zur Verhandlung selbst aufgetaucht. Nun schickt das Gericht dem Mann eine neue Ladung zusammen mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Ignoriert er diese die Aufforderung weiterhin, müsste er wohl von der Polizei in Handschellen zum Gericht verfrachtet werden. Das wiederum wäre zwar ebenfalls nicht sonderlich stilvoll, würde aber thematisch ganz gut passen.

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Quelle:
SZ vom 19.06.2021
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