Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Ausraster führt in den Knast

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Im Vollrausch attackiert ein Mann in der S-Bahn andere Fahrgäste. Nun muss er zwei Jahre ins Gefängnis.

Von Franziska Langhammer, Ebersberg

Manchmal kommt es im Gerichtssaal zu Szenen, die unter die Haut gehen. An diesem Donnerstagvormittag ist Grund dafür ein erstaunlich empathischer Blick der Nebenklägerin auf den Angeklagten. Anderthalb Jahre lang habe sie nach der Tat Kopfschmerzen gehabt, erzählt sie. Aber am meisten leidet sie darunter, dass ihr Assistenzhund seither nicht mehr einsatzfähig ist. Obwohl sie sichtlich Mühe hat, die Folgen der Tat zu beschreiben, mit denen sie zu leben hat, sagt sie in Richtung des Angeklagten: "Ich kann gut verstehen, dass er getrunken hat, weil es ihm nicht gut geht."

Über die Tat berichtete die SZ Ebersberg Ende April 2019: Der Angeklagte, zu dem Zeitpunkt 36 Jahre alt und unter starkem Alkoholeinfluss, trat in der S-Bahn zwischen Vaterstetten und Baldham unvermittelt nach dem Assistenzhund der Nebenklägerin, danach schlug er der Frau mit der Faust in den Nacken und ging mit einer Flasche auf sie los. Einen jungen Mann, der einschritt, würgte der Angreifer so lange, dass dieser Tage später noch mit Schluckbeschwerden zu kämpfen hatte. Als die Bundespolizisten ihn abführten, beleidigte der Angeklagte diese und drohte unter anderem, sie umzubringen.

Bei Gericht ist der Mann kein Unbekannter

Der Angeklagte mit Wohnsitz im Landkreis ist zu diesem Zeitpunkt schon kein Unbekannter für die Justiz mehr, er ist bereits mehrfach vorbestraft und auf Bewährung. Der Umstand, dass er erst dreieinhalb Jahre nach der Tat nun im Ebersberger Amtsgericht zur Verantwortung gezogen wird, hängt unter anderem damit zusammen, dass sich zu der Anklage wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung immer mehr Anklagepunkte reihten. Zudem musste eine Verhandlung bereits abgebrochen werden, da er augenscheinlich unter Einfluss von Rauschmitteln stand und nicht ausreichend ansprechbar war.

An diesem Tag im September sitzt der Angeklagte nun vor Richterin Vera Hörauf, weil ihm außerdem der mehrmalige Missbrauch des Polizeinotrufs sowie des medizinischen Notrufs vorgeworfen wird, allesamt Taten aus dem Jahr 2021. Zweimal soll er in diesen Telefonaten auch eine Straftat vorgetäuscht haben. Außerdem soll er bei einem Aufenthalt im Ebersberger Krankenhaus versucht haben, einen Polizisten mit dem Fuß ins Gesicht zu treten. Schon zu Beginn der Verhandlung räumt der Mann ein, die ihm zur Last gelegten Taten begangen zu haben, auch wenn er sich nicht mehr an alles erinnern könne.

Der Angeklagte trinkt jeden Tag 15 Flaschen Bier oder eine Flasche Schnaps - oder mehr

Der Angeklagte, Jahrgang 1982, stammt ursprünglich aus Pakistan und hat nach eigenen Angaben schon lange ein Alkoholproblem. 15 Flaschen Bier oder eine Flasche Wodka und mehr habe er täglich getrunken. Seit einem Jahr nimmt er zusätzlich den psychoaktiven Arzneistoff Diazepam, fünf bis sechs Tabletten am Tag. 30 bis 40 Kurzaufenthalte in psychiatrischen Stationen hat er bisher hinter sich. Einen Sohn erwähnt der Angeklagte auch immer wieder, für den er sich und sein Leben ändern will. Als Zeugen sind mehrere Polizisten geladen, die eigentlich alle dasselbe sagen: Sie kennen den Angeklagten bereits, weil er oft bei ihnen anruft; mal steht er in der Tür seines Zimmers und grüßt freundlich, mal ist er aggressiv und hört nicht zu.

In den Tonaufnahmen, die Richterin Hörauf im Gerichtssaal vorspielt, droht der Angeklagte, er werde ein Blutbad anrichten, ein andermal gibt er vor, aus dem Mund zu bluten. Wenn die Polizei dann bei ihm vorbei schaut, erzählt eine Beamtin, "war nix". "Hilferufe" nennt sein Verteidiger diese Telefonanrufe. Die anwesende Sachverständige stellt beim Großteil der Taten eine mittelgradige Berauschung fest, mit der eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit einhergeht; vollständig schuldunfähig sei der Angeklagte aber nicht.

Derzeit befindet sich der Angeklagte in einer stationären Unterbringung und ist nach eigenen Angaben seit ein paar Monaten trocken. Richterin Hörauf bezweifelt jedoch eine positive Sozialprognose, nachdem er schon kurz nach seiner Ankunft in Deutschland zum ersten Mal straffällig wurde. So ist das Urteil auch härter, als die Staatsanwaltschaft fordert: Zwei Jahre und drei Monate muss der Angeklagte ins Gefängnis, danach soll eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erfolgen. "Es braucht ein enges Setting, damit das funktioniert", so die Richterin. Außerdem muss der Angeklagte 2500 Euro Schadens- und Schmerzensgeld an die Nebenklägerin zahlen.

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