Süddeutsche Zeitung

Ebersberg:Zu viel Arbeit

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Ebersberger steht wegen Zusatzverdienst vor Gericht

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Das Wort "unverzüglich" lässt an Deutlichkeit eigentlich nicht zu wünschen übrig, und besonders wenn es sich in einem behördlichen Schreiben findet sollte man nicht zu lange zögern. Das musste nun auch ein Mann aus dem Landkreis Ebersberg erfahren, der sich zu seinem Arbeitslosengeld etwas dazuverdienen wollte. Weil er diesen Zuverdienst erst nach drei Wochen beim Arbeitsamt angab, musste er sich vor dem Amtsgericht wegen Betruges verantworten.

Dass der Angeklagte seine Unterstützung vom Amt mit einer Nebentätigkeit in der Gastronomie aufbesserte, war grundsätzlich kein Problem, dies war mit der Behörde abgesprochen. Auch die Höhe des Zuverdienstes, etwa 500 Euro pro Monat, waren abgesprochen. Außerdem hatte das Amt verfügt, dass er, sollte die Arbeit mehr abwerfen, dies unverzüglich mitzuteilen sei, damit man ihm die Bezüge entsprechend kürzen kann. Im vergangenen Sommer lief das Geschäft beim Chef des Angeklagten offenbar sehr gut, er buchte seinen Mitarbeiter einen Monat lang doppelt so lange wie sonst und zahlte auch dementsprechend mehr Geld. Durch einen Abgleich mit den Daten der Sozialkassen blieb dies dem Arbeitsamt nicht verborgen. Dort vermutete man böse Absicht und zeigte den zu fleißigen Klienten wegen Betruges an. Daraufhin erhielt dieser einen Strafbefehl in Höhe von 2000 Euro, wogegen er umgehen Widerspruch einlegte.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht versicherte der Angeklagte wortreich, er habe sich an die Vorgaben des Amtes gehalten und diesem seinen neuen Verdienst mitgeteilt. An dieser Tatsache gab es aufgrund der vorgelegten Korrespondenz mit der Behörde keinen Zweifel. Auch die Staatsanwaltschaft bestritt nicht, dass die Mitteilung ans Amt erfolgt war - aber eben nicht unverzüglich. Erst drei Wochen, nachdem das zusätzliche Geld auf dem Konto des Angeklagten eingegangen war, hatte er die Behörde darüber informiert.

Dieser Tatsache widersprach der Angeklagte nicht, wohl aber, dass er in Betrugsabsicht gehandelt habe. Er hätte einfach für einige Zeit seinen Kontostand nicht überprüft. Er könne doch nicht jeden Tag sein Konto überprüfen, meinte der Angeklagte. Aber zumindest alle paar Tage sollte er dies schon tun, so die Staatsanwältin. Vor allem wenn er zuvor mehr als üblich gearbeitet habe, und damit rechnen könne, dass auf dem Konto mehr Geld eingehe.

Es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte nicht vorsätzlich sein höheres Einkommen verschwiegen habe, sagte Richterin Vera Hörauf, "Sie haben es ja angegeben, aber zu spät." Sie schlug deshalb vor, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Dem stimmte die Staatsanwältin und nach etwas gutem Zureden auch der Angeklagte zu. Dieser erhält nun keinen Eintrag ins Strafregister und kommt auch deutlich billiger davon als im Strafbefehl: Statt 2000 Euro an die Staatskasse muss er nun 600 Euro in Raten an einen Verein zahlen, der sich um krebskranke und behinderte Kinder kümmert.

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Quelle:
SZ vom 07.07.2015
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