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Windrad für Ebersberg:Nächster Schritt für "Föhrenpold"

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Für das erste Windrad auf Ebersberger Flur kommen die Planungen einen entscheidenden Schritt voran, im Herbst könnte bereits Baurecht bestehen.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Die Planungen für das erste Windrad auf Ebersberger Flur sind einen Schritt weiter. Dieses soll im Osten der Stadt zwischen den drei Ortschaften Englmeng, Pollmoos und Traxl gebaut werden. Mit großer Mehrheit wurde nun im zuständigen Ausschuss die Auslegung des geänderten Flächennutzungsplanes beschlossen. Damit könnte die Ausweisung eines Sondergebietes Windkraft noch in diesem Herbst abgeschlossen sein.

Darauf hoffen zumindest die Bauherren des Windrades, denn, so teilte es die Verwaltung nun mit, diese würden gerne an der Stromausschreibung im November dieses Jahres teilnehmen. Gebaut werden soll dann im kommenden Jahr, geplant ist eine Anlage mit einer Gesamthöhe von 246 Metern, die Nabenhöhe beträgt 166 Meter.

Der geplante Standort entspricht dem Windkraft-Konzept der Stadt

Grundsätzlich gilt das Gebiet als geeignet für Windräder, nach dem im vergangenen Jahr vom Stadtrat beschlossenen Windkraft-Konzept gilt es als Potenzialfläche. Allerdings, so Bauamtsleiter Christian Stöhr, "kommen wir aus der 10-H-Regel nicht raus". Diese hatte die CSU-Staatsregierung vor zehn Jahren beschlossen und schreibt vor, dass Windräder mindestens das Zehnfache ihrer Höhe vom nächsten Wohngebäude entfernt sein müssen.

Zwar wurde diese Regelung inzwischen etwas gelockert, allerdings liegt das hier geplante Windrad so nahe an den drei Ortschaften - nach Traxl sind es knapp 900, nach Englmeng rund 870 und nach Pollmoos 500 Meter - dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes und eine Ausweisung eines Sondergebietes nötig ist. Dies ergebe sich aus dem Baugesetzbuch und dem Wind-an-Land-Gesetz, demnach entfallen für solche Windenergiegebiete die Abstandsregelungen.

Auch ein gesonderter Bebauungsplan für die Anlage wäre "nach derzeitigem Rechtsstand" ausreichend, so der Bauamtsleiter. Damit könnte, sofern sich die in der für Ende Juli bis Ende August geplanten Auslegung des Planentwurfs eingegangenen Stellungnahmen rechtzeitig abarbeiten lassen, bereits im Oktober das Sondergebiet ausgewiesen sein. Damit wäre die baurechtliche Seite des Projekts erledigt.

Biotope, Bannwald oder schützenswerte Flora und Fauna gibt es in der Gegend keine

Auch was die artenschutzrechtlichen Belange angeht, sei das Gebiet voraussichtlich für den Bau eines Windrades geeignet. Laut Stöhr gebe es dort weder Bannwald noch Biotope, zudem wurde das Areal bereits im Zuge einer anderen Planung ausführlich auf schützenswerte Flora und Fauna hin überprüft. Weitere Gutachten habe die Windenergie Föhrenpold GmbH & Co. KG bereits in Auftrag gegeben, die Ergebnisse sollen demnächst vorliegen.

Die Fläche - insgesamt 4,2 Hektar - gelten derzeit als Wald, es muss also Ersatz aufgeforstet werden. Allerdings, so Stöhr, werde nur ein sehr geringer Teil des Areals dauerhaft genutzt, die Größe ergebe sich daraus, dass der genaue Standort noch nicht feststeht. Letztlich würden am Ende etwa 0,3 bis 0,4 Hektar, das sind 3000 bis 4000 Quadratmeter, dauerhaft baumlos bleiben.

Viel Diskussionsbedarf hatte das Gremium nicht, die einzige Gegenstimme zur Fortsetzung des Verfahrens kam vom bekennenden Windkraftgegner Toni Ried (FW). Mittlerweile ist auch der Stadtrat dem Beschluss des Ausschusses gefolgt und hat die für die Ausweisung eines Sondergebietes "Windkraft" nötige Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht.

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