Süddeutsche Zeitung

Prozess in Ebersberg:Mann verschickt Nacktfotos an eine Zwölfjährige

Lesezeit: 2 min

Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg muss sich wegen zweier eindeutiger Bilder vor dem Amtsgericht verantworten.

Aus dem Gericht von Andreas Junkmann, Ebersberg

Es sind nur zwei leichtfertig per Handy verschickte Bilder, die einen 23-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis nun teuer zu stehen kommen. Grund dafür waren neben dem Inhalt der Fotos auch deren Adressatin. Einem damals erst zwölfjährigem Mädchen nämlich hatte der junge Mann im August 2018 Bilder seines erigierten Geschlechtsteils gesendet. Nun musste er sich dafür vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten.

Über Instagram hatte zunächst die junge Frau Kontakt zu dem Angeklagten aufgenommen, wie aus der Anklageschrift hervorging. Nach einer Weile verlegten die beiden ihr Gespräch auf den Messengerdienst WhatsApp, wo es dann auch zum Austausch der Bilder gekommen ist, die den 23-Jährigen nun auf die Anklagebank des Jugendgerichts gebracht haben. Austausch deshalb, weil auch das Mädchen mehrere Bilder von sich an den Beschuldigten geschickt hatte - zum Teil war dort ihre unbekleidete Brust zu sehen, auf anderen Fotos zeigte sie sich in Unterwäsche. Dem Angeklagten soll sie laut Staatsanwalt gesagt haben, sie sei bereits 17 Jahre alt - in Wirklichkeit war sie aber erst zwölf.

Das war es auch, was der Beschuldigte selbst vor Gericht aussagte. "Ich bin davon ausgegangen, dass sie 17 ist." Woraufhin jedoch Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer anmerkte, dass es auch in diesem Alter noch strafbar sei, solche Bilder zu verschicken. Dazu habe ihn das Mädchen aber explizit ermutigt, sagte der 23-Jährige. Und tatsächlich ging aus dem Chatprotokoll hervor, dass die junge Frau solche Bilder von ihm verlangt hatte - teils als Gegenleistung für unbekleidete Bilder von sich selbst. "Sie hat mich dazu aufgefordert, das zu machen", sagte der Angeklagte.

Nach rund zwei Wochen verlief sich die Kommunikation zwischen den beiden wieder. Inzwischen chatte er nicht mehr mit fremden Mädchen, beteuerte der Angeklagte. Auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe nahm den 23-Jährigen in gewisser Weise in Schutz. "Er sagt, er hat nichts Böses im Sinn gehabt - und das glaube ich ihm." Vielmehr habe er gedacht, er sei mit dem Mädchen bereits zusammen, was noch mal ein anderes Licht auf die Angelegenheit werfe. Außerdem habe sich der Angeklagte durch die Anbiederungen des Mädchens unter Zugzwang gefühlt.

All diese Umstände erkannten auch Staatsanwaltschaft und Gericht an, vor einer Strafe schützte es den 23-Jährigen dennoch nicht. Kaltbeitzer wendete in seinem Urteil aber Jugendstrafrecht an, denn Entwicklungsverzögerungen seien beim Angeklagten zum damaligen Zeitpunkt nicht auszuschließen. Was der Richter auch darauf zurückführte, dass der Mann sich über die Folgen seines Handelns offenbar wenig Gedanken gemacht hatte. "Wenn man so etwas macht, dann muss man sich ausreichend kundig machen, ob das erlaubt ist", so Kaltbeitzer, der den 23-Jährigen zu einer Geldstrafe über insgesamt 600 Euro verurteilte.

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Quelle:
SZ vom 14.10.2021
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