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Ebersberg:Mehr Flexibilität gefordert

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Thomas Huber setzt sich für Reform des Vergaberechts ein

Der Ebersberger Landtagsabgeordnete Thomas Huber (CSU) fordert angesichts der in Berlin laufenden Gespräche zur Reform des Vergaberechts mehr Flexibilität für die öffentlichen Auftraggeber sowie den Schutz heimischer Unternehmen. Dass die bisher praktizierte Regelung gravierende Nachteile hat, dafür führt Huber auch ein Beispiel aus dem Landkreis Ebersberg an. Die Entsorgung von Altpapier übernimmt hier nach einer europaweiten Ausschreibung ein französischer Großkonzern. Bisher war dafür ein Zornedinger Unternehmen zuständig. Die CSU will laut Huber dafür Sorge tragen, dass die kommunalfreundliche Bestimmung der EU-Vergaberichtlinien in den Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums übernommen wird. Demnach könnten unter bestimmten Voraussetzungen bei eigenverantwortlichen Beschaffungen durch eigenständige Organisationseinheiten die Auftragswerte der einzelnen Einheiten gesondert betrachtet werden. Thomas Huber, der auch Demografiepolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion ist, sieht darin eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der heimischen kleinen und mittelständischen Betriebe. "Es darf nicht sein, dass die Unternehmen aus dem Landkreis Ebersberg bei öffentlichen Ausschreibungen das Nachsehen gegenüber großen Konzernen haben, nur weil diese mehr Ausdauer und Möglichkeiten im Preiskampf haben", so Huber.

Die CSU-Landtagsfraktion hatte in der Angelegenheit bereits Anfang Dezember in einem Dringlichkeitsantrag entsprechende Forderungen nach Berlin gerichtet. Thomas Huber begrüßt nach eigenen Angaben die Novellierung des Vergaberechts, weil diese durch die Zusammenfassung verschiedener Regelwerke und Vorschriften zu einer wesentlichen Vereinfachung führe. Der vorliegende Gesetzesentwurf im Bundeswirtschaftsministerium müsse jedoch in wichtigen Punkten nachgebessert werden. "Wir fordern die Staatsregierung auf, bei der Bundesregierung weiterhin auf die Eins zu Eins-Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien zu drängen. Der aktuelle Gesetzesentwurf schießt über das Ziel hinaus und ginge zu Lasten der Flexibilität öffentlicher Auftraggeber", erklärte Thomas Huber.

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Quelle:
SZ vom 22.12.2015 / SZ
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