Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:"Wenn du nicht leise bist, schlage ich dir eine rein"

Lesezeit: 3 min

Ein junger Mann soll einem Buben Gewalt angedroht haben, weil er und seine Freunde zu laut waren. Nun steht der 19-Jährige in Ebersberg vor Gericht.

Von Merlin Wassermann, Ebersberg

Unnötige Aufregung, so kann man die Verhandlung vor dem Schöffengericht in Ebersberg vermutlich am besten zusammenfassen. Aufgeregt hat sich im November 2021 der damals 19-jährige Angeklagte, ein Verkäufer im Einzelhandel aus dem Landkreis. Unnötig war die Aufregung, weil der Auslöser eine Gruppe von drei damals zehn- und elfjährigen Schülerinnen und Schülern war, die vor einem Geschäft in Ebersberg herumgetollt sind. Während das Mädchen der Gruppe im Laden war, haben sich ihre beiden Freunde draußen "aus Spaß", wie sie in der Vernehmung sagen, gegenseitig angeschrien, einer der Jungen war auf einem Tretroller unterwegs.

Das mag selbst unnötiger Lärm gewesen sein, der den ein oder andern stört. Im Endeffekt handelt es sich jedoch um eine "Nichtigkeit", wie Staatsanwaltschaft und Gericht es formulieren. Auf keinen Fall rechtfertigt es das Verhalten, das dem Angeklagten zur Last gelegt wird. Er soll gebrüllt haben, dass die Kinder "die Fresse halten sollen" sowie den Scooter des einen Jungen festgehalten und ihm gedroht haben: "Wenn du nicht leise bist, schlage ich dir eine rein."

So berichten es einvernehmlich die drei Kinder, die als Zeugen geladen wurden. Sie erzählen außerdem, dass der Angeklagte, als sie ihm später zufällig noch im Ebersberger Einkaufszentrum begegneten, sie verfolgt hätte und sie ängstlich weggerannt seien. Auch hätten sie dann sichergestellt, dass der Angeklagte nicht in der S-Bahn saß, mit der sie schließlich nach Hause fuhren.

"Ich schwöre, ich habe niemanden angefasst oder bedroht"

Aus Sicht des Angeklagten war alles ganz anders. Er beschreibt, wie er vor dem Laden im Telefonat mit dem Arbeitsamt gewesen war, als die Kinder anfingen, so laut zu sein, dass er seine Gesprächspartnerin nicht mehr verstehen konnte. Er habe dann die Kinder mehrfach höflich darum gebeten, leise zu sein, jedoch ohne Erfolg. "Nach dem dritten oder vierten Mal bin ich dann vielleicht etwas lauter geworden", erklärt der junge Mann. "Aber ich schwöre, ich habe niemanden angefasst oder bedroht."

Diese Version bestätigt die mittlerweile 18-jährige Verlobte des Angeklagten, die ihn damals begleitet hat. Sie führt aus, dass die Kinder mit dem Lärm "provozieren" wollten. Gleichzeitig habe sie ihrem Verlobten zugeredet, er solle das nicht so ernst nehmen, es seien schließlich nur Kinder. Im Müller sei es zudem nicht zu einer Verfolgungsjagd gekommen. Stattdessen sei ein weiteres Kind, das nicht zur ursprünglichen Gruppe gehörte, aber diese kannte, zu ihnen gekommen und habe sie gegrüßt. Anschließend sei es zu seinen Freunden gegangen und habe gesagt: "Er ist doch ganz nett, was habt ihr denn?"

Der Angeklagte kämpft seit seiner Kindheit mit schweren psychischen Problemen

Gegen diese Version der Geschichte spricht allerdings nicht nur, dass die Verlobte immer wieder kleine Korrekturen an ihr vornimmt, während sie sie erzählt. Schwer wiegt vor allem das lange, einschlägige Vorstrafenregister des Angeklagten: gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, versuchte Nötigung, Beleidigung. Seine mangelnde Impulskontrolle stellt der Angeklagte auch während der Verhandlung unter Beweis, als er während der Zeugenaussage seiner Verlobten versucht, ihr Worte in den Mund zu legen. Richter Frank Gellhaus reagiert darauf äußerst ungehalten.

Aufgrund seiner Delikte war der junge Mann auch bereits in der Jugendhaftanstalt und ist derzeit auf Bewährung entlassen. Einen solchen Katalog an Straftaten sammelt man jedoch nicht bereits als Jugendlicher, wenn zu Hause alles in Ordnung ist. Zu seinen Gunsten wird dem Angeklagten seine belastete Biografie ausgelegt: ein zerrüttetes Elternhaus, schwere psychische Probleme, zwei Selbstmordversuche, bereits mit acht und 14 Jahren.

Erneute Haftstrafe wäre "kontraproduktiv" gewesen

Am Ende glaubt Gellhaus den Kindern, er habe "keine Zweifel" an ihrer Geschichte. Insbesondere hält er es für äußerst unwahrscheinlich, dass sie sich die Geschichte ausgedacht hätten. Die Biografie des Angeklagten sowie die Tatsache, dass der Tatbestand der "Bedrohung", um den es in dem Verfahren ging, 2021 deutlich verschärft wurde und nun breiter ausgelegt wird, bewegten das Gericht schließlich dazu, die Bewährungsstrafe nicht wieder in eine Haftstrafe umzuwandeln. "Kontraproduktiv" hätte Richter Gellhaus das gefunden in Hinblick auf die ernsthaften Versuche des Angeklagten, sein Leben in den Griff zu bekommen. Stattdessen verurteilt ihn das Gericht zu 60 Sozialstunden, Bemühungen um einen Therapieplatz sowie drei Gesprächen mit der Jugendberufsagentur.

Kurzzeitig wollte der Angeklagte übrigens aus dem Gerichtssaal türmen. Nicht, um dem Urteil zu entgehen, sondern weil die Schwester der Verlobten, die auf den Roller des Angeklagten aufpassen sollte, geschrieben hatte, dass er gestohlen worden sei. Später stellte sich heraus, dass das ganze als Witz gedacht war. So viel zu unnötiger Aufregung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5620982
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.