Süddeutsche Zeitung

Ebersberg:Baggern, bis der Bürger brummt

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Manche Kommunen verlangen von Anliegern hohe Straßenausbaubeiträge. Warum das so ist, und wer wofür zahlen muss

Von wieland Bögel, Ebersberg

Die öffentliche Hand, so finden es zumindest viele Bürger, greift schon ganz schön zu: ob Steuern, Abgaben oder Gebühren, dauernd muss man irgend etwas bezahlen. Wer ein Grundstück besitzt, wird noch zusätzlich zur Kasse gebeten, in Form von sogenannten Ausbaubeiträgen. Diese werden in manchen Kommunen fällig, wenn eine bestehende Straße saniert wird.

Muss das unbedingt sein?

Im Prinzip nein, es gibt auch Kommunen, die sich die Erhebung solcher Beiträge bisher sparen. In Oberbayern sind das etwa ein Drittel aller Städte und Gemeinden, im Landkreis Ebersberg ist deren Anteil mit zwölf von 21 Kommunen sogar noch höher. Wer allerdings in Aßling, Ebersberg, Glonn, Grafing, Hohenlinden, Kirchseeon Pliening, Poing oder Steinhöring wohnt, muss mitzahlen, wenn die Bagger vor der Gartentür anrücken. Und: Es könnten bald weitere Gemeinden dazukommen. Denn laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes müssen zwar nicht zwingend Ausbaubeiträge erhoben werden. Das ist aber keine freie Entscheidung der Kommune, sondern - so hat es das Gericht ausdrücklich betont - abhängig von der Kassenlage. Nur wer genügend andere Einnahmen hat und den Straßenbau somit ohne Kredite finanzieren kann, darf auf die Bürgerbeiträge verzichten - im Landkreis schafft das kaum eine Kommune.

Kostet künftig jedes Schlagloch extra?

Nein. Nur für echte Sanierungen der Straßen dürfen die Kommunen Beiträge von den Anwohnern verlangen. Also etwa wenn die Teerdecke oder der Unterbau erneuert oder die Straße erweitert wird. Für die Bewohner kostenlos ist dagegen der ganz normale Unterhalt, also beispielsweise das Ausbessern von Schlaglöchern, Rissen oder sonstigen kleineren Schäden an der Straße.

Wenn nun aber richtig saniert wird, wer muss zahlen und wie viel?

Auch da gibt es große Unterschiede. Grundsätzlich müssen alle zahlen, deren Häuser und Grundstücke von der betreffenden Straße erschlossen werden. Die Anteile der Anwohner an den Baukosten können aber stark schwanken. Wer sich sonst immer über die vielen Autos vor seinem Grundstück geärgert hat, kann sich freuen, wenn die Teermaschine kommt. Denn je mehr Durchgangsverkehr, desto niedriger der finanzielle Anteil des Grundstückseigners an der Sanierung. Bei reinen Anliegerstraßen werden meist nur 20 Prozent der Kosten von Stadt oder Gemeinde übernommen, bei Durchgangsstraßen sind es bis zu 80 Prozent. Ebenfalls Einfluss auf die Kosten haben die Grundstücksfläche, die Nutzung und die Art der Gebäude. Eigentümer großer Grundstücke mit dichter Bebauung, die noch dazu gewerblich genutzt wird, zahlen also mehr, als Besitzer kleiner Wohnhäuser auf wenig Grund.

Das kann ganz schön teuer werden. In der Tat. Es gab Fälle, in denen Grundstückseigentümer fünfstellige Beträge zahlen mussten, etwa wenn nur wenige Grundstücke an einer langen Straße liegen. Zwar räumen die meisten Städte und Gemeinden Ratenzahlung bei Straßensanierungen ein, der Schock und der Ärger über die hohe Rechnung ist bei den Anwohnern dennoch meist groß. Manche Kommunen setzen daher auf das seit einigen Jahren zulässige Modell der "wiederkehrenden Beiträge". Dabei werden mehrere Straßenzüge, ganze Ortsteile oder Siedlungen zu einer Einheit zusammengefasst. Die Sanierung jeder Straße dort zahlen alle Bewohner gemeinsam im Rahmen einer Abgabe. Sie richtet sich nach dem Finanzbedarf für Straßensanierung der vergangenen Jahre im Gebiet. Diese "Sanierungsabgabe" beträgt meist zwischen 50 und 100 Euro pro Grundstück und Jahr.

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Quelle:
SZ vom 18.05.2017
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