Süddeutsche Zeitung

Diesenfahrverbote:Zwangsgeld gegen Freistaat Bayern

Im Streit um saubere Luft bestraft Verwaltungsgericht die Behörden

Das Verwaltungsgericht München hat ein Zwangsgeld in Höhe von 4000 Euro gegen den Freistaat Bayern verhängt. Der Grund für die Entscheidung vom Freitag: Der Freistaat habe es versäumt, die Öffentlichkeit an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt angemessen zu beteiligen. Somit habe er ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar ignoriert, das nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefallen war. Gemäß dem Urteil hätte der Freistaat bis zum 31. August in das Amtsblatt der Regierung von Oberbayern eine Bekanntmachung aufnehmen müssen, die darauf hinweist, dass mögliche Dieselfahrverbote in München in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden können, sobald diese rechtlich zulässig sind. Im Detail hätte in der Mitteilung stehen müssen, für welche Straßenzüge die Fahrverbote gelten sollen.

Im Sommer hatte der Freistaat eine Liste von Münchner Straßen veröffentlicht, an denen die Grenzwerte für Stickoxide dauerhaft nicht eingehalten werden. Aus dieser Liste ging hervor, dass das Ausmaß der Luftverschmutzung größer ist, als bisher angenommen. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde an einem Viertel der Hauptverkehrsadern zum Teil deutlich überschritten. Dass der Freistaat die von der Justiz festgelegte Frist nicht eingehalten hat, wertet die Umwelthilfe als "eines Rechtsstaats unwürdig". DUH-Anwalt Remo Klinger teilt dazu mit: "Sollte auch diese Entscheidung keine Wirkung zeigen, so müssen wir härtere Maßnahmen beantragen: Zwangshaft gegen die verantwortliche Umweltministerin."

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Quelle:
SZ vom 30.10.2017 / schub
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