Süddeutsche Zeitung

Schwabhausen/Flughafen:Zehn Meter am Flugzeug vorbei

Lesezeit: 2 min

Drohnen gefährden auch am Münchner Flughafen immer wieder den Flugbetrieb. Die Kriminalpolizei tut sich aber schwer damit, deren Besitzer aufzuspüren. Das könnte sich jetzt ändern

Von Gerhard Wilhelm, Schwabhausen/Flughafen

Immer wieder kommt es auch am Flughafen München zu gefährlichen Vorfällen mit Drohnen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen an startende und landende Flugzeuge in Deutschland, allein sechs davon in München. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar. Und die kleinen ferngesteuerten Fluggeräte werden immer beliebter. Deshalb hat die Bundesregierung nun strengere Regeln für die Nutzung der unbemannten Fluggeräte beschlossen.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) begrüßt den Beschluss der neuen Verordnung der Bundesregierung zum Betrieb von Drohnen. Sie biete mehr Rechtssicherheit für die Nutzung unbemannter Fluggeräte und gewährleiste auch mehr Sicherheit im deutschen Luftraum. Zuletzt ist eine Drohne Anfang Oktober 2016 am Flughafen München einem Flugzeug gefährlich nahe gekommen. Der Pilot einer Passagiermaschine meldete das Flugobjekt. Der Vorfall ereignete sich in der östlichen Einflugschneise bei Fraunberg, berichtete die Polizei. Den Abstand zur Drohne schätzte der Pilot auf 30 bis 50 Meter. Die Kriminalpolizei Erding fahndete vergeblich nach dem Drohnenbesitzer. Im August 2016 entging über Schwabhausen ein Airbus A 321 mit 110 Menschen an Bord knapp einem Crash - die Drohne hatte sich dem Flieger in 1700 Metern Höhe bis auf zehn Meter genähert, wie der Pilot meldete.

Für die ermittelnde Kripo sei es sehr schwer, herauszufinden, wer die Drohne gesteuert hat, sagt Norbert Kluthe von der Kriminalpolizei Erding. Zum einen dauere es von der Meldung des Piloten an die Flugsicherung oder den Tower bis zur zuständigen Dienststelle. Zum anderen sei es über die Aussage eines Piloten in vielleicht 1500 Meter Höhe sehr schwer, den Ort zu finden, von der aus die Drohne gestartet worden sei. Oft würden auch umfangreiche Befragungen vor Ort keine genaueren Aussagen zulassen, selbst wenn sehr schnell ein Hubschrauber in der Luft sei. Im Fall Berglern habe man nur einen großen, drohnenähnlichen Mickey-Mouse-Luftballon mit zwei Ohren in der Luft entdeckt. "Der Pilot ist sich aber sicher, dass es eine Drohne war", sagt Kluthe.

Auch die DFS kann wenig helfen. "Wir nehmen in diesen Fällen nur die Meldung des Piloten entgegen. Wir können, da Drohnen nicht auf den Radarschirmen der Lotsen sichtbar sind, weder überprüfen noch Abstände messen. Daher sprechen wir auch nicht von Störungen oder Beinahe-Unfällen. Diese Begriffe stehen in der Luftfahrtwelt für andere Vorkommnisse", sagt Ute Otterbein, Pressesprecherin. Auch die Flughafen München GmbH (FMG) begrüßt den Beschluss der Regierung, er sei für den Schutz des Flughafennahbereichs "essenziell für ein sicheres, geordnetes Nebeneinander von großräumig agierender konventioneller Großluftfahrt und dem in der Regel lokalen Betrieb von Drohnen", teilt FMG-Pressesprecher Horst Jahnke mit.

Zukünftig müssen in Deutschland alle unbemannten Fluggeräte über 250 Gramm mit einer Plakette mit dem Namen des Besitzers und seiner Adresse gekennzeichnet werden. Wer Geräte über zwei Kilogramm fliegen lässt, muss einen Führerschein dafür haben. Der Nachweis kann eine bestandene Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt, eine Einweisung durch einen Luftsportverein oder eine Pilotenlizenz sein. Mindestalter: 16 Jahre. Für Drohnen über fünf Kilogramm wird eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden verlangt. Gewerbliche Nutzer, etwa Kurierdienste, dürfen Drohnen künftig auch außerhalb der Sichtweite der Piloten fliegen lassen. An Einsatzorten von Polizei und Rettungsdiensten, an Industrieanlagen oder in der Nähe von Flughäfen dürfen Drohnen zudem nicht mehr eingesetzt werden und die maximal erlaubte Flughöhe der Drohnen beträgt 100 Meter.

Wer mit seiner Drohne Flugzeugen zu nahe kommt, dem droht ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3353332
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 28.01.2017
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.