Süddeutsche Zeitung

Prozess:Streit eskaliert binnen Sekunden

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Landgericht verurteilt Azubi nach Messerattacke wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft

Von Andreas Salch, München/Dachau

"So sind sie", sagt Rechtsanwalt Jamil Azem bei seinem Plädoyer. Er kenne "die Kids" in Dachau. Zwar sei sein Mandant 21 Jahre alt, so der Verteidiger, aber deshalb nicht erwachsen. Der Azubi, der sich seit Anfang März vor dem Schwurgericht am Landgericht München II verantworten musste, hatte bei einem Streit Anfang Mai vorigen Jahres vor einer Shisha-Bar in Dachau einen 20-Jährigen mit einem Obstmesser in die linke Körperseite gestochen. Dabei wurde die Brust geöffnet. Das Opfer hatte Glück, da kein Organ verletzt wurde.

Für die Tat wurde der Auszubildende jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er damit rechnen, dass eine offene Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten widerrufen wird und er länger als vier Jahre hinter Gitter kommt. Auslöser für den Streit war eine Beleidigung. Das Opfer hatte am späten Abend des 10. Mai 2019 in einem Chat mit seiner früheren Freundin den Azubi "Hurensohn" genannt. Der Angeklagte bekam dies mit und soll wegen der Schmähung so sehr in Wut geraten sein, dass er "zitterte und weinte". Was dann geschah, befand Staatsanwältin Karin Jung in ihrem Schlussvortrag, erinnere sie an ein "Duell im Morgengrauen". Es sei zum "Showdown" auf dem Parkplatz der Shisha-Bar gekommen. Der Azubi war nicht allein. Sein Freund, ein 27-jähriger Logistiker, war mitgekommen. In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die beiden jungen Männer "arbeitsteilig" bei der Tat vorgegangen seien und hatte ihnen deshalb versuchten Totschlag in Mittäterschaft zur Last gelegt. Für den Azubi forderte Staatsanwältin Jung vier Jahre und sechs Monate Haft, für dessen Freund eine Gefängnisstrafe drei Jahre und neun Monaten.

Als der 20-Jährige dem Azubi auf dem Parkplatz gegenüberstand und ein Messer in dessen Hand sah, fordert er ihn auf, es wegzuwerfen. Doch der Logistiker hob es auf und nahm es an sich. Dann flogen die Fäuste zwischen den beiden Kontrahenten. Der Azubi zog schnell den Kürzeren. Die Situation schien bereinigt. Doch das Opfer rief noch einmal höhnisch: "Hurensohn."

Was folgte, war die "finale Szene", wie der Vorsitzende des Schwurgerichts, Richter Thomas Bott, bei der Urteilsbegründung feststellte. Als es so schien, als wäre der Streit beigelegt, stand der mitangeklagte Logistiker nahe bei dem Azubi. Dieser nahm das Messer, das der 27-Jährige noch immer in der Hand hielt. Der Azubi machte eine Drehbewegung und stach auf sein Opfer ein. Alles passierte binnen Sekunden.

Was in dieser kurzen Zeit geschah, führte kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme zu einem heftigen Disput zwischen der Verteidigerin des 27-Jährigen und dem Gericht. Dabei ging es um die Frage, ob der Logistiker das Messer "übergeben" hatte. Das Gericht ging schließlich davon aus, dass er es nurmehr "überlassen" habe. Ein gravierender Unterschied. Für den Logistiker bedeutete dies, dass er nicht wegen versuchten Totschlags in Mittäterschaft verurteilt wurde, sondern wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Er erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Auch der Azubi wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Denn nachdem er zugestochen hatte, hatten er und sein Freund das Opfer, als es wegrannte, nicht weiter verfolgt. Das Verhalten des Azubis sei "eigentlich dreist", sagte Richter Bott am Ende der Urteilsbegründung. Dieser war erst zwei Wochen vor der Tat das letzte Mal verurteilt worden.

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SZ vom 28.03.2020
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