Süddeutsche Zeitung

Prozess am Verwaltungsgericht:Intransparent und rechtswidrig

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Das Verwaltungsgericht München kritisiert das System zur Berufung von leitenden Notärzten im Landkreis Dachau. Eine Medizinerin hatte sich beworben und eine Absage kassiert. Dagegen hat sie Klage erhoben

Von Benjamin Emonts, München/Dachau

Bei Großeinsätzen mit vielen Verletzten, beispielsweise nach einem Busunglück oder einem terroristischen Anschlag, ist ein leitender Notarzt für die Koordination und Organisation der Ärzte am Einsatzort verantwortlich. Er muss in Extremsituationen einen kühlen Kopf bewahren und Anweisungen erteilen, wie mit dem jeweiligen Verletzten umzugehen ist. Einer Oberärztin vom Amperklinikum in Markt Indersdorf ist eine solche ehrenamtliche Stelle als leitende Notärztin vom zuständigen Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung Fürstenfeldbruck verwehrt worden. Deshalb hat sie jetzt vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. Zurecht befand man dort. Die Art und Weise, wie der Zweckverband seine leitenden Notärzte bestellt, sei intransparent und sogar rechtswidrig, so das Gericht.

Jetzt muss die Bewerbung der Oberärztin - falls das Urteil rechtskräftig werden sollte - neu geprüft werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Landkreisen in Bayern kann man in Dachau aus dem Vollen schöpfen. Hier gibt es insgesamt acht leitende Notärzte, die sich wochenweise abwechseln und rund um die Uhr einsatzbereit sind. Pro Jahr kommt es im Landkreis erfahrungsgemäß zu zehn bis zwölf Großeinsätzen, bei denen sie gefragt sind. Im Notfall bilden sie zusammen mit dem "organisatorischen Leiter" die Sanitätseinsatzleitung, die den gesamten Rettungseinsatz koordiniert. Die leitenden Notärzte üben ihr Amt rein ehrenamtlich aus und erhalten nur im Einsatz eine finanzielle Zuwendung, die bei 120 Euro pro Stunde liegt.

Der Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung Fürstenfeldbruck bestellt die Notärzte jeweils für fünf Jahre und stellt ihnen eine Urkunde für diesen Zeitraum aus, die vom Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin (CSU) als Vorsitzender des Zweckverbands unterzeichnet wird.

Nun war es in der Vergangenheit immer so, dass der Zweckverband auf seine alt bewährten, erfahrenen Kräfte gesetzt habe,betonte Bernd Brach, der Geschäftsführer des Zweckverbands, vor Gericht. "Es gibt eine funktionierende Gruppe, die seit Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Es ist ein funktionierendes System." Der Zweckverband fragte deshalb immer die amtierenden leitenden Notärzte, ob sie nach Ablauf der fünf Jahre das Ehrenamt weiter ausfüllen wollten. Bei einer positiven Nachricht hatten sie den Posten für fünf weitere Jahre sicher.

Vermutlich hätte diese Praxis nie jemand beanstandet, hätte die Klägerin, die seit vielen Jahren als Notärztin im Landkreis Dachau arbeitet, im Januar 2016 keine Absage auf ihre Bewerbung erhalten. Einer der acht amtierenden Notärzte hatte sein Amt in der Zwischenzeit niedergelegt, sodass ein Posten vakant geworden war. Der Zweckverband entschied sich für einen Kollegen der Klägerin in der Klinik in Markt Indersdorf. Eine fundierte Begründung dafür blieb der Zweckverband nach Ansicht der Oberärztin schuldig. Sie wirft dem Zweckverband und den leitenden Notärzten "Vetternwirtschaft" vor. "Ich kenne diese Herren ja schon seit einigen Jahren und ich weiß, dass ich sie in einigen Qualifikationen toppe." Der Anwalt der Klägerin will ein "intrigantes Vorgehen" der Mitbewerber wahrgenommen haben. "Die wollen ihren Klüngel geschlossen halten", glaubt er. Es sei zu verbalen Entgleisungen gekommen.

"Die Klage wird erfolgreich sein", kündigt die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, Jutta Krieger, an. Das Urteil wird erst am Mittwoch, 20. Dezember, verkündet. Der Zweckverband müsse künftig ein transparentes Verfahren mit objektiv nachvollziehbaren Auswahlkriterien bei der Bestellung der Notärzte anwenden, so Krieger. Außerdem sei es nicht zulässig, dass die amtierenden Notärzte ihr Amt nach Ablauf der fünf Jahre weiter ausüben dürfen, ohne sich neu bewerben zu müssen. "Theoretisch wäre ja denkbar, dass sich jemand bewirbt, der qualifizierter ist als alle anderen", sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Krieger.

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Quelle:
SZ vom 20.12.2017
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