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Dachauer Volksfest:Neue Verordnung: Was auf dem Volksfest erlaubt und verboten ist

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Die Stadträte verabschieden eine neue Verordnung für das Volksfest Dachau. Hier die wichtigsten Informationen für Besucher.

Von Petra Schafflik, Dachau

Noch sind es rund drei Monate, bis sich auf der Thoma-Wiese in Dachau wieder Karusselle drehen, Bierkrüge gestemmt werden, der Duft von Brathendl und Steckerlfisch in der Luft liegt. Doch die Stadträte im Haupt- und Finanzausschuss hatten schon jetzt das nächste Volksfest im Blick und verabschiedeten einstimmig eine neue Volksfest-Verordnung.

Notwendig wurde die Novelle der 19 Jahre alten Regularien, weil die Zugänge an der Dr.-Engert-Straße und der Amperbrücke aus Richtung Zur Alten Schießstatt bisher nicht zum Festgelände zählen, dort aber die Sicherheitskontrollen stattfinden. Auch die im vorigen Jahr vom Stadtrat beschlossen Regelung für die Dachauer Trachtengruppen und ihre traditionellen Messer musste ins Regelwerk aufgenommen werden.

Neue Verordnung für das Volksfest 2019 in Dachau

Für die Verwaltung Anlass, die gesamte Verordnung zu überarbeiten und zeitgemäßer zu gestalten. Auch wenn manches nun strikter geregelt ist, betont der zuständige Amtsleiter Markus Haberl: "Die Leute sollen aufs Volksfest kommen wie bisher, die Verordnung wird aufs Fest keinen großen Einfluss haben."

Tatsächlich bildet die Volksfestverordnung nun auch das Sicherheitskonzept ab, das vor drei Jahren vor dem Hintergrund der Attentate im Olympiaeinkaufszentrum und in Ansbach verschärft wurde. Seitdem gibt es auf dem Volksfest Taschenkontrollen und ein explizites Verbot von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen wie Scheren, Messern und auch Pfefferspray-Dosen. Diese Vorgabe wird nun in die Volksfest-Verordnung übernommen. Ausdrücklich wird die vom Stadtrat im Dezember beschlossene Ausnahme für die Dachauer Trachtengruppen aufgeführt. Danach dürfen die Mitglieder der Ampertaler wie auch der Schlossbergler am Tag des Volksfest-Einzugs auf dem Festgelände zu ihrer traditionellen Tracht auch ihre Fuhrmannsbestecke und Trachtenmesser tragen.

Die neue Verordnung für das Volksfest 2019 in Dachau orientiert sich an der Verordnung für die Wiesn

Die Aktiven der Traditionsvereine hatten sich vergangenes Jahr heftig dagegen verwahrt, dass das allgemeine Messerverbot auch auf ihre zur Tracht gehörenden Bestecke angewandt wurde. Doch mit ihrem Wunsch, zur Dachauer Tracht stets ihre Messer mitführen zu dürfen, kamen die Trachtler nicht durch. Erlaubt sind Besteck und Messer nur am Tag des Einzugs, wo die Vereinsmitglieder direkt vom Umzug auf die Volksfestwiese kommen.

Grundsätzlich regelt die neue Verordnung, die sich auch an der Münchner Oktoberfestverordnung orientiert, auch noch viel detaillierter als bisher, wie sich Besucher auf dem Volksfest verhalten sollen. Vermeintlich Selbstverständliches ist wie schon in der alten Verordnung aufgeführt, etwa dass es untersagt ist, "außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten". Neu ist ein Verbot von "rollenden Geräten", das sich auf Roller oder Inline-Skates bezieht. Anders als bisher ist es künftig auch nicht mehr erlaubt, Glasflaschen und alkoholische Getränke aufs Festgelände mitzubringen. Und auch was bisher nur empfohlen wurde, wird nun ausdrücklich verboten: Größere Taschen und Rucksäcke sind auf dem Festgelände nicht zugelassen.

Den Dachauer Stadträten war es wichtig, dass die Vorgaben mit Augenmaß gehandhabt werden. Sollen etwa junge Mütter am Festzugang nicht über eine Glasflasche mit Babynahrung diskutieren müssen, wandte Christine Unzeitig (CSU) ein. Und trotz eines Verbots von Tieren sollen Bürger mit einem Blindenhund keine Probleme bekommen, sagte Sören Schneider (SPD). Tatsächlich sollen die Vorgaben mit Maß und Ziel umgesetzt werden, sagt Amtsleiter Haberl. Beispielsweise sollen auch Senioren, die ihre beim Altennachmittag im Vorjahr ausgegebene Bierflasche nun pflichtbewusst als Leergut zurückbringen wollen, wie es in der Vergangenheit des öfteren beobachtet wurde, natürlich nicht abgewiesen werden. Und wer in einer großen Tasche einen notwendigen medizinischen Apparat dabei hat, wird auch passieren dürfen. Vor Festbeginn würden die Mitarbeiter aller Ordnungsdienste in einer Besprechung entsprechen eingewiesen, betonte Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD).

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Quelle:
SZ vom 13.05.2019
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