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Dachau:Geburtsdatum nicht Pflicht für Bürgeranträge

Auf den Unterschriftenlisten für Bürgeranträge müssen in der Stadt Dachau in Zukunft keine Geburtsdaten mehr angegeben werden. Die Angabe ist nun freiwillig. Die Fraktion der Überparteilichen Bürgergemeinschaft hat damit erfolgreich einen Stadtratsantrag durchgesetzt. Das Geburtsdatum wird von der Verwaltung genutzt, um die Identität des Unterzeichnenden und damit die Gültigkeit der Unterschrift einwandfrei festzustellen. Weiterhin Pflicht ist die Angabe von Name, Vorname und Anschrift. Unleserliche Angaben machen die Unterschrift oft ungültig. Die ÜB wollte mit ihrem Antrag mehr Schutz persönlicher Daten erreichen. Die Änderung der Satzung zu Bürgeranträgen wurde einstimmig beschlossen.

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Quelle:
SZ vom 16.07.2018 / vgr
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