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Coronaschutz:Impftermine können vereinbart werden

Bislang haben im Landkreis Dachau 1400 Personen die Coronaschutzimpfung erhalten. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Personen, die nach der Coronaimpfverordnung des Bundes höchste Priorität haben, also über 80-Jährige oder in der Pflege beziehungsweise im Rettungsdienst Arbeitende. Ab diesem Donnerstag, 7. Januar, 10 Uhr, können sich nun alle anderen mit höchster Priorität zu berücksichtigenden Personen an die beiden Impfzentren des Landkreises zur Vereinbarung eines individuellen Impftermins wenden. Eine Terminvereinbarung ist sowohl telefonisch - unter der bundesweit einheitlichen Nummer 116117 - wie auch über das Internet möglich. Auch die niedergelassenen Ärzte können Patienten melden.

Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass Impfberechtigungen weder übertragbar sind noch Ausnahmen gemacht werden können. "Gerade solange die Impfmöglichkeiten beschränkt sind, müssen und werden wir uns - bei allem Verständnis für individuelle Wünsche und Begründungen - strikt an die rechtlichen Vorgaben halten", stellt der ärztliche Leiter der Impfzentren, Christian Günzel klar. "Außerdem bitten wir um Verständnis, dass wir auf Grundlage des uns täglich zur Verfügung stehenden Impfstoffs nur eine beschränkte Anzahl an Impfterminen vergeben und diese - auch aufgrund der komplexen Lager- und Transportbedingungen - nur für wenige Tage im Voraus vereinbaren werden können."

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SZ vom 07.01.2021 / SZ
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