Süddeutsche Zeitung

Bauvorhaben in Altomünster:Beschleunigte Verfahren

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Die Baubranche boomt auch im Landkreis Dachau. Das liegt unter anderem an dem Paragrafen 13 b

Die Baubranche boomt. Im vergangenen Jahr sind in Bayern insgesamt 64 013 Wohnungen fertiggestellt worden - ein Plus von 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie das Bayerische Bauministerium kürzlich meldete. In diesem Jahr könnten die Zahlen sogar noch übertroffen werden - zumindest im Landkreis Dachau.

Hierzulande fahren die kommunalen Gremien derzeit eine Sondersitzung nach der anderen. Ob in Haimhausen, wo ein neues Viertel unterhalb des Amperbergs entsteht, in Petershausen, wo die innovative Rosensiedlung entsteht, oder auch in Altomünster, wo der Bauausschuss kürzlich 26 Tagesordnungspunkte abarbeitete, darunter sieben Bebauungsplanverfahren und Bebauungspläne. Eine ungewöhnlich hohe Anzahl, für die Altomünsters Bürgermeister Michael Reiter (FWG) einen triftigen Grund anführte: Die Satzungen dieser Vorhaben müssen bis Jahresende in trockenen Tüchern sein. Denn sie werden nach einem Paragrafen abgewickelt, das im Jahr 2017 von der Bundesregierung und dem Bundesrat beschlossen wurde: der Paragraf 13 b des Baugesetzbuchs das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz. Dieser Paragraf ermöglicht ein "beschleunigtes Verfahren" für die Bebauung von Ortsrandarealen bis zu einer Größe von 10 000 Quadratmetern. Die "Beschleunigung" besteht in einem Verzicht auf Umweltprüfungen sowie einem Verzicht auf die Ausweisung von Ausgleichsflächen - beides kostet Zeit und Geld. Zudem mussten derartige Pläne nur noch zwei Mitbestimmungsrunden überstehen, statt drei, wie ansonsten üblich - ein weiterer Einsparungsfaktor. Kein Wunder also, dass damals zahlreiche Kommunen zugriffen und Projekte auf die Schiene setzten, die sonst möglicherweise nie das Licht der Welt erblickt hätten.

Nur zwei der Bebauungspläne, mit denen sich der Altomünsterer Bauausschuss dieser Tage beschäftigte, betreffen den Hauptort: eine Siedlung am Nordrand mit 31 Einfamilien- oder Doppelhäusern sowie ein Baugebiet mit vier Mini-Geschosswohnungsbauten an der Ausfallstraße nach Indersdorf, bei dem die Kommune aus Bauherr und Vermieter fungiert, mit Mieten zu "bezahlbaren Preisen", wie der Bürgermeister in der Sitzung betonte. Die weiteren fünf Baugebiete sind in den größeren und kleineren Dörfern des Altolands geplant, so zwei in Wollomoos, Kiemertshofen, Randelsried sowie Unterzeitlbach. Überall wird das Altomünsterer Baulandmodell angewendet, ein Punktesystem, das Einheimische bevorzugt. Einzige Ausnahme: die Mietwohnungen am Ostrand Altomünsters. Über die Kubatur der vier Gebäude wurde intensiv diskutiert: Der Planer hat hier Pultdächer mit Südausrichtung vorgesehen - ein Dach, das aus nur einer Schrägfläche besteht und daher besonders gut für die Installation von Photovoltaikanlagen geeignet ist. Er erntete prompt Widerspruch: "Das passt nicht zu Altomünster", meinte CSU-Rat Georg Huber junior. Reiter und die Mehrheit des Gremiums sahen das anders.

Bedenken hatten die Bauausschussmitglieder auch beim zweiten Vorhaben im Hauptort, am Schmelchenberg im Norden. Die neue Siedlung soll in einer abschüssigen Hanglage errichtet werden mit Höhendifferenzen bis zu 18 Metern auf einer Länge von weniger als zweihundert Metern. Das bringt Probleme mit sich: Die Erschließungsstraße ist steil, ein Fußweg nicht für Rollstuhlnutzer geeignet. In den Hanglagen entstehen quasi-vierstöckige Einfamilienhäuser mit einem Kellergeschoss auf der Südseite, dass mit Terrasse als eigentlichen Erdgeschoss fungiert. "Vier Stockwerke machen im Geschosswohnungsbau Sinn, aber doch nicht für eine einzige Familie", kritisierte der Rathauschef. Das Gremium forderte das Planungsbüro auf, die Gebäude- und Straßenplanungen zu spezifizieren.

Alle anderen Pläne wurden schlussendlich abgesegnet, auch die 17 Einzelvorhaben. Nicht zuletzt wegen des Paragrafen 13 b. Reiter hatte vorab gewarnt: "Wenn wir die Verfahren nicht rechtzeitig zu Ende bringen, wird das richtig teuer."

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SZ vom 19.04.2021 / SZ
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