Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Dachau:Richter empfiehlt Berufung

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Ein 30-Jähriger klaut eine Bohrmaschine und einen Werkzeugkoffer. Der Richter am Amtsgericht Dachau verurteilt ihn zu einer Haftstrafe - und empfiehlt ihm gleichzeitig, Berufung einzulegen.

Daniela Gorgs

Es kommt nicht oft vor, dass ein Amtsrichter einem Angeklagten nahe legt, in Berufung zu gehen. Am Amtsgericht Dachau wandte sich Vorsitzender Richter Lukas Neubeck nach der Verurteilung an einen 30-jährigen Mann mit dem deutlichen Rat, sich bis zur Verhandlung am Landgericht anzustrengen, eine günstige Sozialprognose zu entwickeln. Zuvor verurteilte er ihn zu vier Monaten Haftstrafe. Ohne Bewährung.

Der 30-Jährige schluckt, als er das Urteil hört. Er hatte dem Gericht doch erklärt, dass er auf einem guten Weg sei. Sicher, derzeit sei er noch arbeitslos, aber Bewerbungen liefen. Auch der Bundeswehr habe er eine Anfrage geschickt. Seit die Wehrpflicht abgeschafft wurde, würden dort ja auch Leute ohne Abitur eingestellt werden.

Diebstahl in einem besonders schweren Fall wird dem Angeklagten vorgeworfen. Im vergangenen Oktober soll er aus der Werkstatt eines Sportvereins eine Akkubohrmaschine und einen Werkzeugkoffer gestohlen haben. Aufbruchsspuren gab es keine.

Der 30-Jährige hatte die Tür mit einem Schlüssel aufgesperrt. In dem Sportverein leistete der Mann seine Sozialstunden ab; er ist vorbestraft. Vor ein paar Jahren hatte er einen Roller gestohlen. Damals kam er mit einer Bewährungsstrafe davon. Zwei Tage vor Ablauf der Bewährungszeit stieg er in die Werkstatt ein. Der 30-Jährige erklärt, er habe private Probleme gehabt.

Ärger mit der Freundin. Es sei alles schiefgegangen. Der Einbruch sei eine "Kurzschlussreaktion" gewesen. Das Werkzeug habe er gebraucht, um sein neues Apartment einzurichten. Nach der Trennung von der Freundin habe er aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen müssen.

Der Hausmeister des Sportvereins beschreibt den 30-jährigen als umgänglichen Mitarbeiter. Das Verhältnis sei gut gewesen. Als die Sozialstunden abgeleistet waren, bot der Sportverein dem 30-Jährigen an, weiterzuarbeiten - was der Mann auch drei Monate lang tat, das Beschäftigungsverhältnis dann aber auf eigenen Wunsch beendete.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters erklärt der 30-Jährige, es habe Probleme gegeben. Man habe ihn morgens um 6 Uhr zum Schneeschaufeln einsetzen wollen, an Tagen, an denen er seine dreijährige Tochter beaufsichtigte. Oder nachts, was wegen des Kindes auch nicht ging.

Der Sportverein forderte den Schlüssel mehrfach zurück. Doch der 30-Jährige reagierte nicht. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung und fand Werkstattkoffer und Akkubohrmaschine.

Die Staatsanwältin fordert eine viermonatige Haftstrafe. Der 30-Jährige sei mehrfach vorbestraft und habe die Tat unter offener Bewährung begangen. Zudem sei die Sozialprognose ungünstig. Der Pflichtverteidiger widerspricht: Sein Mandant habe sich sehr wohl drei Jahre lang bewährt, da spiele die Überschneidung von zwei Tagen keine Rolle. Der Anwalt plädiert deswegen auf eine nochmalige Bewährungsstrafe.

Richter Neubeck aber hält eine Haftstrafe "zu diesem Zeitpunkt" für unumgänglich. Der 30-Jährige sei mehrfach aufgefordert worden, den Schlüssel zurückzugeben - und verwendete ihn dann für einen Einbruch. "Das ist Vertrauensmissbrauch."

Zudem könne er sich auf die Beteuerungen des Angeklagten nicht verlassen, dass dieser in Zukunft straffrei bleibe. Neubeck riet ihm, in Berufung zu gehen, und sich bis zur Verhandlung am Landgericht anzustrengen, damit er dort ein günstiges Sozialprofil vorweisen könne.

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Quelle:
SZ vom 01.03.2011
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