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Bundesgerichtshof:"Das Boot": Urteil wieder aufgehoben

Der Chef-Kameramann von "Das Boot", Jost Vacano, 87, braucht in seinem Streit um eine angemessene finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers einen langen Atem. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Donnerstag auch in einem zweiten Verfahren das vorinstanzliche Urteil auf. Grund dafür sind Fehler bei der komplizierten Berechnung der Ansprüche. Das Münchner Oberlandesgericht muss nun erneut verhandeln. Die zweite Klage beschäftigt seit Jahren die Stuttgarter Gerichte. (Az. I ZR 9/18)

Der Anfang der Achtzigerjahre produzierte Spielfilm von Regisseur Wolfgang Petersen wurde in sechs Kategorien für den Oscar nominiert und spielte viele Millionen Euro ein. Vacano hatte für seine Arbeit umgerechnet etwa 100 000 Euro erhalten. Auf Grundlage des seit 2002 geltenden Fairnessparagrafen im Urheberrecht streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehnt für eine Nachvergütung wegen der später erzielten Erträge des Films. Laut Oberlandesgericht ist geplant, den Streit am 7. Juli neu zu verhandeln.

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SZ vom 03.04.2021 / dpa
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