Süddeutsche Zeitung

Bayern-Fan vor Gericht:Harte Strafe nach Stadion-Schlägerei

Lesezeit: 2 min

Sechs Monate auf Bewährung, vier Jahre kein Fußballspiel: Das Amtsgericht München verurteilt einen 22-jährigen Bayern-Fan, der bei einer Schlägerei zwischen Fußball-Fans dabei war. Nun soll er zudem an den Erzfeind 1860 eine Geldstrafe zahlen.

Von Andreas Salch, München

Die Münchner Justiz hat ein Zeichen gegen gewaltbereite, radikale Fußballfans gesetzt. Wegen Landfriedensbruch verurteilte das Amtsgericht am Montag einen 22-jährigen FC-Bayern-Fan aus München zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Er war an blutigen Schlägereien vor dem Spiel der Bayern gegen den 1. FC Nürnberg im April 2013 beteiligt. Der Angeklagte, der Mitglied der Ultra-Fangruppe Inferno ist, darf in den kommenden vier Jahren außerdem keine Fußballspiele der Bundesliga, der zweiten und dritten Liga sowie der Regionalligen in Deutschland besuchen. Darüber hinaus verhängte das Gericht eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro. Den Betrag muss der Bayern-Fan an die Jugendabteilung des TSV 1860 München zahlen.

Das harte Urteil fällt zu einer Zeit, da sich der Verein und die Münchner Polizei über den richtigen Umgang mit Ultra-Fans streiten. Der FC Bayern hat vor vier Wochen alle 90 gegen Fans verhängte Stadionverbote "zur Bewährung" ausgesetzt. Etwa ein Drittel davon resultierte aus den Ereignissen im April 2013. Begründet hatte dies der Verein damit, dass keiner der Betroffenen verurteilt worden sei, daher gelte die Unschuldsvermutung. Die Polizei hält dies für ein "falsches Signal". Ob auch der 22-Jährige zu den derart Begnadigten zählt, dazu nahm der FC Bayern am Montag "aus datenschutzrechtlichen Gründen" nicht Stellung.

Laut Staatsanwaltschaft herrschten am Nachmittag des 13. April vergangenen Jahres "bürgerkriegsähnliche Zustände" am Fröttmaninger Stadion. Rund 450 gewaltbereite Anhänger des Clubs lieferten sich mit etwa 150 Mitgliedern der Bayern-Ultra-Fangruppen Schickeria und Inferno blutige Auseinandersetzungen. Anhänger des FC Bayern verfolgten dabei Fans aus Nürnberg eine Böschung zur A 9 hinab, wo der Verkehr zeitweise zum Erliegen kam. Die Polizei setzte Schlagstöcke, Pfefferspray und eine Reiterstaffel ein. 16 Polizisten wurden teils erheblich verletzt.

Der 22-Jährige erklärte vor dem Amtsgericht, er sei nur als "Schaulustiger" vor dem Stadion gewesen. Da wegen einer Messerstecherei gegen ihn ermittelt worden sei, habe er keinen Streit gesucht. Ins Stadion hätte der Angeklagte nicht gehen dürfen, da der FC Bayern ein Stadionverbot gegen ihn verhängt hatte.

Der Richter urteilt: "Mitgehangen, mitgefangen"

Ein Polizist, der bei dem Versuch, die rivalisierenden Gruppen auseinanderzuhalten, zu Boden getreten worden war, sagte aus, er habe den Angeklagten erkannt. Er habe ihn in einer Gruppe stehen sehen, und Personen aus dieser Gruppe hätten ihn attackiert. Ein sogenannter szenekundiger Beamter erklärte, der 22-Jährige sei "aufgrund seines Gewaltpotenzials" seit Langem bekannt. Polizeiintern werde er als "gewaltsuchend" geführt. In Mönchengladbach dürfe sich der Angeklagte bei Bundesligaspielen nicht einmal im Stadtgebiet aufhalten.

Als sich die Ultra-Fans zurückzogen, wurde der 22-Jährige festgenommen. Die Polizei fand bei ihm eine geringe Menge Kokain sowie sogenannte Quarzhandschuhe - Handschuhe, die mit Protektoren aus feinem Quarzsand versehen sind, um einem Gegner härtere Schläge versetzen zu können.

Bei den brutalen Auseinandersetzungen vom April handle es sich um "einen der größten Fälle von Landfriedensbruch, den wir hier verhandlen mussten", sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er forderte acht Monate Haft auf Bewährung. Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, auch wenn dem Angeklagten nicht nachzuweisen sei, ob er zugeschlagen habe, so gelte doch: "Mitgefangen, mitgehangen." Der 22-Jährige sei nicht nur "Beobachter" gewesen, sondern Teil einer gewalttätigen "Zusammenrottung".

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Quelle:
SZ vom 09.09.2014
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