Süddeutsche Zeitung

Anlaufstellen für Betroffene:Hilfe in der Not

Wer Verdacht schöpft oder Hilfe sucht, greift am besten zum Hörer. Eine Übersicht der Angebote

Laute Schreie aus der Nachbarwohnung, blaue Flecken im Gesicht der Bekannten - manchmal werden die Anzeichen einer gewaltsamen Beziehung auch für Außenstehende sichtbar. Aber wann ist es sinnvoll einzugreifen? "Es ist auf keinen Fall falsch, die betroffene Frau in einem günstigen Moment anzusprechen", sagt Katja Lipp, Teamleiterin der psychosozialen Beratungsstelle der Frauenhilfe München. Man könne der Frau signalisieren, dass man sich Sorgen mache und ihr etwa die Telefonnummer einer Beratungsstelle dalassen. "Viele Frauen haben es gar nicht mehr auf dem Schirm, dass sich tatsächlich jemand um sie sorgen könnte." In besonders heftigen Fällen sei es auch ratsam, die Polizei oder, wenn Kinder in dem Haushalt leben, das Jugendamt zu informieren. Das gehe auch anonym, sagt Lipp.

Es solle sich niemand selbst in Gefahr bringen, es könne allerdings helfen, die Streitsituation durch ein Klopfen an der Tür zu stören, sagt ein Polizei-Sprecher. Werden die Beamten wegen häuslicher Gewalt gerufen, verweisen sie den gewaltausübenden Partner in der Regel für zehn Tage der Wohnung. Während dieser Zeit gilt ein Kontaktverbot und Betroffene können sich beim zuständigen Amtsgericht die Wohnung für bis zu sechs Monate zur alleinigen Nutzung zuweisen zu lassen. Frauen, die sich beispielsweise Sorgen um einen möglichen Sorgerechtsstreit machen, können sich anonym beraten lassen, erklärt Lipp. Außerdem, so ein Sprecher der Polizei, gibt es an der LMU die Untersuchungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt (089 / 2180 73011). Dort können Frauen Verletzungen dokumentieren lassen. Diese Beweismittel werden dann wichtig, wenn sie sich später für eine Anzeige gegen den Partner entscheiden.

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Quelle:
SZ vom 14.11.2019 / BERJ
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