Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel:Ampelpärchen dürfen bleiben
Ein Mann hatte gegen die schwul-lesbischen Paarmotive in München geklagt. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun: Die Liebenden dürfen weiter leuchten.
Wären sie nicht nur Piktogramme, hätten die Ampelpärchen im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel Grund zur Freude: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat bestätigt, dass die Fußgängerampeln, die schwule und lesbische Paarmotive zeigen, bleiben können.
Ein Münchner hatte vor dem Verwaltungsgericht (VG) dagegen geklagt. Nachdem das VG die Klage zurückgewiesen hatte, beantragte der Kläger eine Zulassung der Berufung beim Bayerischen VGH - allerdings ohne Erfolg. Laut VGH ergäben sich "keine Tatsachen, die die Verletzung einer eigenen Rechtsposition beziehungsweise einen Anspruch des Klägers möglich erscheinen lassen".
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) freut sich über die endgültige Zurückweisung der Klage: "München ist weltoffen, vielfältig und tolerant - genau dafür stehen auch die Ampelpärchen", so Reiter. Die Piktogramme wurden erstmals anlässlich des Christopher-Street-Days 2015 eingesetzt - seit Juli 2019 sind die Ampelpärchen dauerhaft installiert.