Süddeutsche Zeitung

Airport-Chaos:Nichts fliegt mehr

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Eine vermeintlich kleine Sicherheitspanne legt das Terminal 2 des Flughafens lahm

Von Andreas Schubert

Diesen Start in den Urlaub werden Tausende Reisende noch lange verfluchen: Am Morgen des 28. Juli, dem ersten Tag der Ferien, legte eine einzelne Passagierin den Flugverkehr am Terminal 2 des Münchner Flughafens komplett lahm. Weil die 40-Jährige unkontrolliert in den Sicherheitsbereich gelangte und danach nicht mehr auffindbar war, sperrte die Bundespolizei das Terminal fünf Stunden lang. Die Folgen waren verheerend: 330 Flüge mussten gestrichen werden, mehr als 30 000 Passagiere kamen nur deutlich verspätet oder gar nicht in die Luft. Rund 700 Passagiere mussten auf Feldbetten im Terminal übernachten. Als der Flugbetrieb schließlich wieder aufgenommen wurde, versuchten Tausende Passagiere irgendwie noch einen Flieger zu erwischen. Doch die Informationslage war spärlich, das Personal an den Infoschaltern überfordert. Das Terminal war an diesem heißen Sommertag dermaßen überfüllt, dass die Feuerwehr den Raum mit einer Entrauchungsanlage künstlich belüften musste. Auch am nächsten Tag lief der Flugverkehr nur unregelmäßig.

Wie es zu der Sicherheitspanne kam: Nachdem die Mitarbeiter der staatlichen Sicherheitsfirma SGM gegen 5.45 Uhr das Handgepäck der Frau beanstandet hatten - sie hatte einen Behälter mit Flüssigkeit dabei -, gab die Frau das Gepäckstück am Schalter auf. Etwa 20 Minuten später spazierte sie durch eine Sicherheitsschleuse, die gerade erst in Betrieb genommen wurde. Dabei hätte sie noch einmal kontrolliert werden müssen, was aber nicht geschah. Die mit Verzögerung informierten Behörden beschlossen gegen 6.45 Uhr, das Terminal zu räumen und zu durchsuchen. Das Chaos nahm seinen Lauf.

Von den Airlines und von der Flughafengesellschaft FMG dürfen Passagiere keine Entschädigung erwarten. Dennoch hat die FMG Betroffenen zumindest einen 50-Euro-Gutschein für Läden am Airport spendiert. Ob der Freistaat haften muss, wird nach Angaben des bayerischen Verkehrsministeriums noch immer geprüft.

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Quelle:
SZ vom 29.12.2018
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