Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Eid

Ein Schwur vor Gericht, der noch nichts über den Wahrheitsgehalt einer Aussage verrät.

Von Karoline Meta Beisel

Mehr als vier Stunden lang soll der frühere US-Präsident Donald Trump bei einer Befragung durch die Generalstaatsanwältin in New York am Mittwoch fast nichts gesagt haben - und zwar unter Eid. Aber selbst, wenn er sich inhaltlich zu den Vorwürfen windiger Geschäftspraktiken geäußert hätte: Ein Eid macht das Gesagte nicht wahrer oder falscher. Im deutschen Recht erhöht er allerdings die potenzielle Strafe, wenn sich hinterher herausstellt, dass der oder die Befragte gelogen hat. Mindestens drei Monate Freiheitsstrafe drohen bei Falschaussage ohne Eid, mindestens ein Jahr mit. Damit zählt der Meineid im juristischen Sinne zu den Verbrechen, auch in den USA ist er strafbar. Im Idealfall erhöht sich mit der Strafdrohung auch die Motivation, die Wahrheit zu sagen. Die Eidesformel selbst steht in der Strafprozessordnung: "Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben", sagt der Richter, und der Zeuge sagt dann "Ich schwöre es." Der Schwur "bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" oder einer anderen religiösen Macht ist dagegen optional. Damit kommen Ungläubige heute leicht davon - im Mittelalter musste der Schwörende während des Eides einen Reliquienschrein berühren. Wer trotzdem log, täuschte nicht nur den, dem er etwas schwören sollte, sondern auch den lieben Gott.

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