Süddeutsche Zeitung

Rechtsstreit um Stadtportale:Bürgerservice mit Helmut Dietl

Lesezeit: 4 min

Streamingtipps, Restaurantempfehlungen, Nachrichtenmeldungen - die Stadtportale vieler Kommunen überschreiten die Grenze zwischen Staat und Presse. Das könnte sich bald ändern.

Von Marlene Knobloch

Bei einem Besuch des Stadtportals muenchen.de finden sich erst mal keine Servicenummern, Formulare oder Terminkalender. Stattdessen rennt auf der Startseite ein pausbäckiger kleiner Junge in Lederhose durchs Laub und man erfährt, was die Münchner trotz Corona "mit den Kids" unternehmen können. Außerdem weiß man nach einem Besuch, wo in Schwabing das Helmut-Dietl-Denkmal steht und wo es einen guten Schweinebraten gibt. Im Norden der Republik ist es ähnlich, auf hamburg.de sind die Eiskönigin und ihr Musical zu sehen, die Hauptstadt verrät auf berlin.de die Ausstellungshighlights 2021.

Geht es nach der ortsansässigen Presse, sollte bei den Städten nichts schlagen außer der Rathausuhr. Kulturempfehlungen dagegen sollen lieber im Feuilleton und nicht auf der Startseite der Stadtportale landen. Seit Jahren streiten sich deutschlandweit Kommunen und Presse. Dabei geht es um mehr als Krustenbraten und Cafétipps. Es geht um die Grenze zwischen Presse und Staat.

Wann ist die Grenze zwischen lokaler Presse und städtischer Bürgerinformation überschritten?

Der Streit ging sogar vor Gericht. In einem der ersten Verfahren dieser Art urteilte der Bundesgerichtshof 2018, dass das Amtsblatt Crailsheim die Kompetenzen der städtischen Bürgerinformation überschreitet. Der Anwalt Michael Rath-Glawatz vertrat damals die Südwest-Presse, die wütend das Stadtblatt der Stadt Crailsheim verklagte, nachdem der Bürgermeister auf einer Feier die Journalisten von "Verleger zu Verleger" gegrüßt haben soll. Das Stadtblatt muss seither alle Texte über Kultur, Sport, Bürgerinitiativen, Wirtschaft - kurz, alles, was Aufgabe der lokalen Presse ist - unterlassen und fristet wieder das banale Dasein eines ganz normalen Gemeindeblatts.

Ein Jahr später, 2019, klagte im Ruhrgebiet dann der Verlag Lensing-Wolff, zu dem unter anderem die Ruhr-Nachrichten gehören, gegen das Stadtportal dortmund.de. Nach einem ersten Urteil zu Gunsten des Klägers steht das Berufungsverfahren noch aus. Und erst vor wenigen Wochen legte die Stadt München Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts ein. Das hatte kürzlich den Klägern, darunter auch die Süddeutsche Zeitung, recht gegeben und festgehalten: Die im Grundgesetz geregelte Staatsferne der Presse sei nicht mehr gegeben durch die Berichterstattung auf muenchen.de. Das Portal sei ein staatliches Publikationsmedium, mit der Informationsfülle auf der Seite laufe man Gefahr, den "Erwerb einer Zeitung oder Zeitschrift - jedenfalls subjektiv - entbehrlich" zu machen.

Der Anwalt Rath-Glawatz vertrat die Münchner Medienhäuser in diesem Verfahren und sagt: "Der Trend von Politikern, sich schnell mit einem schönen Foto oder Video im Internet und auf der städtischen Webseite zu präsentieren, nimmt zu, und das ist in Ordnung. Wenn auf den Portalen dann aber auch noch normale Berichterstattung gemacht wird, wie Geschichten über München, über Stadtteile, dann ist das aus unserer Sicht verfassungswidrig." Sollte das Berufungsverfahren der beiden Städte scheitern, müssen sie ihren Online-Auftritt ändern.

Ein Problem für die lokalen Medien sind auch die teilweise sehr hohen Reichweiten der Stadtportale

Im Münchner Fall versicherten die Kläger, dass es ihnen nicht darum gehe, die Öffentlichkeitsarbeit zu verbieten. Informationen über die Stadtverwaltung, Bürgerservice, Fahrpläne sollten weiterhin auf dem Portal auftauchen, die Webseite ein "virtuelles Rathaus" sein. "Das Entscheidende ist, ob das staatliche Medium in der Lage ist, ein privates zu substituieren. Wenn die Städte so über örtliches Geschehen berichten, dass man keine Zeitung mehr abonniert, dann ist die Grenze überschritten", sagt Rath-Glawatz.

Dabei spielt auch das Layout eine Rolle, denn viele Stadtportale präsentieren sich in pressetypischer Aufmachung und sind von lokalen Online-Medien nicht so einfach zu unterscheiden. Mit großer Überschrift und einer Fotogalerie zum Beispiel lenkt die Stadt Hamburg auf einen Live-Stream zu Corona-Beratungen mit Bürgermeister Tschentscher oder zu Streaming-Tipps "für den neuen Alltag". Hamburg.de bietet sogar Nachrichten der Deutschen Presse-Agentur auf seiner Homepage an. Besonders hier zeigt sich das Problem der Staatsferne: Die öffentlich finanzierten Portale haben teilweise sehr hohe Reichweiten und naturgemäß eine geringe Distanz zur Regierung.

Der Streit zwischen Medienhäusern und Kommunen dreht sich um Begriffe wie "Presse", "Nachrichten", "Journalismus" oder "Content". Zu Letzterem wollen die Anwälte der Beklagten im Münchner Verfahren die Inhalte auf muenchen.de gern zusammenfassen. "Content" sei das Gegenteil journalistisch-redaktioneller Inhalte. Aber mit Blick auf die Webseite wirkt das unschuldige Wort wie ein Joker, mit dem sich die Portale aus der Affäre ziehen wollen. Meldungen, Restauranttipps und, wie im Falle München, die Saisonvorschau auf den FC Bayern stehen in direkter Konkurrenz zu lokalen Presseinhalten. Und auch die Tatsache, dass die Portale eigene Redaktionen beschäftigen, steht eher entgegen der "Content"-Vermutung. Das Hauptstadtportal berlin.de beschäftigt zum Beispiel sechs Redakteure, die auf der Seite Tipps fürs Home-Office geben, die besten Livestreams und die besten Burger der Stadt empfehlen. Rechtsanwalt Michael Rath-Glawatz sagt dazu: "Es gibt auf den Stadtportalen Sport- und Wirtschaftsberichterstattung, das ist Sache der Presse und nicht der Stadt."

Eine Frage, die aufkommt: An wen richten sich die Stadtportale?

Die Stadtportale wollen ihr Kommunikationsmedium aber nicht ändern. Der ehemalige Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau betonte, wie wichtig ein zeitgemäßer Auftritt sei, um eine "hohe Akzeptanz für Projekte und Themen zu erzielen". Seit der Klage aber führt die Seite unter jedem Artikel einen Hinweis, warum dortmund.de über genau dieses Thema berichtet, ausschlaggebend dafür sei immer eine städtische Beteiligung. Die sei auch bei der Dortmunder Meisterfeier gegeben, die die Stadt organisiere. Und auch muenchen.de rechtfertigte sich in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung: "Das Stadtportal muenchen.de ist die Visitenkarte der Weltstadt München." Ein wesentlicher Teil der Seitenzugriffe käme gar nicht aus München, argumentiert der Geschäftsführer Lajos Csery. Die Städte befürchten, dass Touristen von einem schlechten Internetauftritt abgeschreckt sein könnten oder sich internationale Städte besser präsentieren und deswegen mehr Besucher bekommen.

Zwei Fragen bleiben also. Die erste ist, an wen genau sich die Stadtportale eigentlich richten - an Touristen oder an Bürger. Die zweite (und schwerwiegendere Frage) ist die, ob beides gleichzeitig gehen kann - und ob es gut gehen kann.

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