Süddeutsche Zeitung

Rundfunkbeitrag:Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Unternehmen als verfassungsgemäß bestätigt. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Bayerischen Rundfunk (BR) ab.

Knapp zehn Prozent des Rundfunkbeitrags kommen aus dem gewerblichen Bereich, wie ARD-Justiziar Hermann Eicher sagte. 2015 seien das rund 760 Millionen Euro gewesen. Sixt und Netto hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt. "Es geht nicht darum, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Fall zu bringen. Es geht darum, innerhalb des gewerblichen Bereichs für Gerechtigkeit zu sorgen", sagte Sixt-Anwalt Holger Jacobj.

In seinen Urteilen folgte das Verwaltungsgericht den Maßstäben, die es in diesem Jahr schon bei Entscheidungen über den Rundfunkbeitrag von Privatleuten aufgestellt hatte. Auch hier hatten die Richter den Beitrag als verfassungsgemäß eingestuft. Wie bei den privaten Haushalten gebe es auch bei den Betrieben einen "kommunikativen Nutzen" des Rundfunkempfangs. Und auch in Unternehmen könne dieser Nutzen ausgeschöpft werden, da statistisch belegt sei, dass relativ flächendeckend Rundfunkempfangsgeräte vorhanden seien: Die meisten Unternehmen hätten internetfähige Computer, Radios oder betriebliche Handys und Tablets.

Mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist der Streit um den Rundfunkbeitrag jedoch nicht zu Ende. Sowohl die unterlegenen privaten Kläger als auch Sixt haben angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.

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