Süddeutsche Zeitung

RT DE:Wieder Zwangsgeld für RT DE

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Der in Deutschland und der EU verbotene Sender setzt sich weiterhin über Einschränkungen hinweg. Die Medienaufsicht erhöht nun den Druck.

Von Aurelie von Blazekovic

Der Streit um den in Deutschland und der EU verbotenen Sender RT DE geht in die nächste Runde. Ein Zwangsgeld, das dem Sender auferlegt wurde, weil er sich über das Verbot in Deutschland hinwegsetzte und weiter sendete, hat er nicht bezahlt, so die zuständige Medienaufsicht Berlin-Brandenburg (MABB) am Donnerstag. "Die RT DE Productions GmbH hat das Zwangsgeld in Höhe von 25 000 Euro, das die MABB am 9. März 2022 festgesetzt hatte, mit Ablauf des 16. März 2022 nicht gezahlt."

Daher werde die MABB das Geld nun zwangsweise eintreiben, erklärt eine Sprecherin. "Auch hat die RT DE Productions GmbH die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms "RT DE" in Deutschland nicht vollständig eingestellt, das Programm ist vereinzelt auf Webseiten weiterhin verfügbar." Deshalb werde man nun ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 40 000 Euro festsetzen.

"Die staatsferne Medienaufsicht braucht hier einen langen Atem, den haben wir aber auch."

Die Direktorin der Medienanstalt Eva Flecken erklärt: "Die RT DE Productions GmbH verhält sich nach wie vor rechtswidrig und missachtet die medienrechtlichen Verfügungen der MABB." In ihrem medienrechtlichen Verfahren gingen die Landesmedienanstalten weiterhin konsequent gegen die Ausstrahlung des Livestreams von RT DE vor. "Die staatsferne Medienaufsicht braucht hier einen langen Atem", so Flecken, "den haben wir aber auch."

Seit Dezember sendet RT DE in Deutschland lineares Programm, ohne die dafür nötige Lizenz beantragt zu haben. Anfang Februar beanstandete das die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten und untersagte die Verbreitung des Senders in Deutschland. Weil RT DE dennoch weiter sendete - sogar nachdem am 2. März als Sanktion gegen Russland ein EU-weites Verbot der russischen Staatssender RT und Sputnik und ihrer Tochterunternehmen in Kraft trat - sprach die MABB ein Zwangsgeld gegen den Sender aus. RT DE wehrt sich gegen das deutsche Verbot vor dem Verwaltungsgericht Berlin, wo eine Entscheidung dazu noch aussteht.

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