Süddeutsche Zeitung

Prozess:Wowereit unterliegt "Bild"-Zeitung vor Gericht

Niederlage für Klaus Wowereit: Berlins Ex-Regierungschef ist mit dem Versuch gescheitert, der Bild-Zeitung die Veröffentlichung dreier Fotos untersagen zu lassen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Dienstag die Klage des 62-jährigen SPD-Politikers in letzter Instanz ab. Der Streit drehte sich um Aufnahmen, die Wowereit 2013, damals noch im Amt, bei einem Abendessen mit Freunden in der Berliner "Paris Bar" zeigen.

Aufgenommen wurden die Bilder von draußen durch die Scheibe - am Abend vor der Abstimmung über einen Misstrauensantrag im Abgeordnetenhaus gegen Wowereit wegen der Pannen beim Bau des Hauptstadtflughafens BER.

Die Bild stellte die Fotos zu einem Bericht über diese Abstimmung. Wowereit wirke "ersichtlich entspannt", heißt es im Bildtext. Während der Verhandlung brachte Wowereits Anwältin vor, ihr Mandant habe sich nicht ans Fenster, sondern in eine Ecke gesetzt.

Zeugnisse der Zeitgeschichte

Doch dieser Argumentation folgte der BGH schließlich nicht. Indem Bild die Aufnahmen in einen Zusammenhang mit der Abstimmung gestellt habe, seien sie als Zeugnisse der Zeitgeschichte zu bewerten, urteilten die Richter. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertige in diesem Fall die Veröffentlichung.

In den Vorinstanzen hatte Wowereit mit seiner Unterlassungsklage noch recht bekommen. Dagegen wehrte sich der Springer-Verlag mit seiner Revision in Karlsruhe, bei der er sich nun durchsetzte.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3180682
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/tamo/pak
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.