Süddeutsche Zeitung

Presserat:"Krawall-Barbie" von Pressefreiheit gedeckt

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Rüge gegen "Bild" wegen Titel zur "Schmutzkampagne bei der SPD". Der G-20-Fahndungs­aufruf wurde nicht beanstandet.

Von Thomas Hahn

Die B ild-Zeitung ist diese Woche wieder ein großes Thema für den Presserat gewesen. Diverse Entscheidungen betrafen das Springer-Blatt, zwei davon erzählten besonders viel über die Rechte und Pflichten der Presse im Umgang mit der Wahrheit. Eine Rüge hat Bild sich eingefangen, weil die Zeitung über einen E-Mail-Verkehr zwischen Juso-Chef Kevin Kühnert und einem Russen berichtete, der sich nachträglich als Erfindung des Satire-Magazins Titanic herausstellte. Recherchen hätten die Briefe als falsch entlarven können, stattdessen schrieb Bild auf Seite eins von einer "neuen Schmutzkampagne bei der SPD". Der Presserat erklärte: "Diese Irreführung der Leser beschädigt Ansehen und Glaubwürdigkeit der Presse."

Wer Informationen streut, darf sich über Zuspitzungen nicht wundern

Dafür wies das Gremium Beschwerden über eine Bild-Aufmachung im Zuge einer Öffentlichkeitsfahndung der Polizei zurück. Bei der Aufklärung der Krawalle beim Hamburger G-20-Gipfel im vergangenen Sommer hatte die Polizei im Dezember 104 Tatverdächtige mit Bildern und Videos gleichzeitig zur Fahndung ausgeschrieben. Darunter war auch eine blonde Frau, deren Foto die Bild-Zeitung prompt für ihre Seite-1-Optik verwendete. Die Schlagzeile dazu lautete: "Polizei sucht diese Krawall-Barbie." Nachträglich stellte sich heraus, dass die Frau erst 17 ist und ihre Privatsphäre deshalb unter besonderem rechtlichen Schutz steht. Der Presserat fand die Berichterstattung trotzdem in Ordnung, "da die Fotos aus einer öffentlichen Fahndung nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss übernommen wurden". Die Zeitung habe sich darauf verlassen können, dass die Frau alt genug für eine Veröffentlichung sei. Auch die nicht sehr geschmackvolle Bezeichnung "Krawall-Barbie" ließ der Presserat durchgehen. "Im Rahmen der Pressefreiheit darf man das", sagte eine Sprecherin.

Die Lehre aus beiden Entscheidungen? Falsche Quellen rechtfertigen keine falsche Berichterstattung. Aber wer Informationen streut, darf sich über Zuspitzungen nicht wundern. Letztere Erkenntnis ist für alle interessant, die Medien für ihre Zwecke einspannen wollen wie im G-20-Fall die Hamburger Polizei. Die Kritiker der Massenfahndung sagen, diese Art der Tätersuche würdige weder den Einzelfall noch die unterschiedliche Qualität der Vergehen. Die Bild-Schlagzeile ist für sie das deutlichste Zeichen für eine sehr prominent platzierte Vorverurteilung, welche die Polizei für den Fahndungserfolg in Kauf genommen habe. Die Hamburger Behörden verweisen auf die strenge richterliche Prüfung, die jedem einzelnen Fahndungsfall zugrunde liege. Welche Schlagzeile daraus werde, könne keine Behörde beeinflussen. Aber das stimmt eben nur zum Teil: Wenn die Polizei Fahndungsbilder an die Öffentlichkeit gibt, wird daraus automatisch der Stoff, aus dem die Schlagzeilen sind.

"Verbrecher" oder "Chaoten" nannte Bild die mutmaßlichen Täter. Der Presserat sieht das in diesem Fall nicht als Vorverurteilung, sondern als "eine gerade noch zulässige Zuspitzung". Die Standards der journalistischen Distanz sind für den Presserat erfüllt, weil im Text immer wieder auch von "Tatverdächtigen" die Rede war. Wegen des weltweiten Interesses an den G-20-Protesten, habe den Teilnehmern außerdem klar sein müssen, dass sie in der Berichterstattung darüber vorkommen könnten. Persönlichkeitsrechte seien nicht verletzt worden. Aus der Presserats-Entscheidung kann man keine direkte Kritik an der Massenfahndung der Polizei ableiten. Trotzdem bleibt die Botschaft des Rats: Auch Informanten haben eine Sorgfaltspflicht.

302 Hinweise erreichten die Polizei seit Beginn der Massen-Öffentlichkeitsfahndung. 27 mutmaßliche Krawalltäter konnte sie dadurch identifizieren. Auch die blonde Frau, deshalb weiß die Polizei überhaupt, dass sie 17 und eine Deutsche aus Hamburg ist. Die Polizei führt sie unter dem "Komplex Flaschen- und Steinwürfe", wie ein Sprecher sagt. Die Ermittlungen laufen. Ob die Bild-Schlagzeile mit der Seite-eins-Bebilderung dazu beitrug, dass die Frau der Polizei jetzt bekannt ist, konnte der Sprecher nicht sagen - aber man darf wohl davon ausgehen. Gut möglich, dass der eine oder andere Ermittler die wuchtige Wortwahl der Bild-Zeitung sogar ganz nützlich fand.

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Quelle:
SZ vom 24.03.2018
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