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Popularklage zur Verhandlung zugelassen:Rundfunkabgabe vor Gericht

Seit Anfang 2013 wird die Rundfunkabgabe pro Wohnung erhoben und nicht mehr nach der tatsächlichen Nutzung des öffentlich-rechtlichen Nachrichtenangebots. Die umstrittene Regelung muss ihren Bestand nun auch vor Gericht verteidigen - der Verhandlungstermin dafür steht.

Von Claudia Tieschky

Die Rundfunkabgabe für alle kommt am 25. März in München vor Gericht. Wie der Jurist Ermano Geuer mitteilt, der gegen die neue Finanzordnung für ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Popularklage betreibt, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun für diesen Tag eine Verhandlung angesetzt. Das Drogeriehandelsunternehmen Rossmann ist ebenfalls Kläger.

In Bayern ist es Privatpersonen mit einer Popularklage möglich, ein Gesetz direkt anzugreifen. Geuer hält das von den Ländern verabschiedete Gesetz zur pauschalen Rundfunkabgabe für verfassungswidrig.

Unter anderem argumentiert er, es handle sich bei der neuen Rundfunkfinanzierung in Wahrheit um eine Steuer, somit seien die Länder nicht zuständig.

Parallel zu dem Münchner Verfahren laufen gegen die Rundfunkabgabe von Kritikern bereits Prozesse in unterschiedlichen Instanzen, mit dem Ziel, eine höchstrichterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit zu bekommen.

Seit Anfang Dezember ist bekannt, dass die neue Finanzierung nach aktuellen Prognosen den Sendern ein Plus von 1,1 Milliarden Euro auf vier Jahre bringt. Deshalb soll 2015 der Beitrag gesenkt werden - nach Vorstellung der zuständigen Kommission KEF um 73 Cent pro Monat und Beitragszahler.

In einer früheren Version dieses Textes hieß es, die Verhandlung finde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof statt. Tatsächlich handelt es sich um den Verfassungsgerichtshof. Wir haben den Text entsprechend geändert.

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