Süddeutsche Zeitung

Nach Flughafen-Video:Grönemeyer setzt sich gegen "Bild"-Zeitung durch

Gericht gibt Grönemeyer recht

Herbert Grönemeyer hat sich einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge gegen die Bild vorläufig gerichtlich durchgesetzt: Das Boulevardblatt darf ein Video nicht weiter auf seiner Homepage zeigen, in dem der Künstler am Kölner Flughafen mit einem Kameramann und einem Fotografen aneinandergerät. Grönemeyer habe vor dem Kölner Landgericht angegeben, dass der Fotograf ihn, seinen Sohn und seine Lebenspartnerin bedrängt habe.

Auf den verwackelten Bildern ist der Sänger zu erkennen. Er ruft "Fuck off, Fuck off, ich bin privat hier, du Affe!" und eilt hinter einem Fotografen her. Er schwingt eine Umhängetasche, in der, wie er später sagt, einzig eine Ausgabe der Zeit war. Der Fotograf geht zu Boden, als hätte ihn ein Hammer getroffen. Der Filmer hält drauf und ruft: "Ich hab Sie, Herr Grönemeyer."

Vor Gericht argumentierte der Anwalt Grönemeyers, Christian Schertz, es würde das "Notwehrrecht auf den Kopf stellen", wenn die Szene, in der sich der Sänger gegen die Verletzung seiner Privatsphäre wehrt, als zeitgeschichtliches Ereignis bewertet würde.

Springer will sich wehren

Wenn die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln auch in den nächsten Instanzen Bestand haben sollte, könnte sie einen grundlegenden Charakter bekommen, wie der Spiegel weiter berichtet: Es dürfte dann wohl unmöglich werden, Bilder von Vorfällen, die einen Ausraster des Opfers zur Folge haben, zu veröffentlichen. Der Springer-Verlag wolle "mit allen rechtlichen Mitteln" gegen den Beschluss vorgehen.

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