Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil:Kölner Landgericht spricht Kohl eine Million Euro zu

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Im Prozess gegen seinen ehemaligen Ghostwriter geben die Richter dem Altkanzler recht. Die Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle" verletze das Persönlichkeitsrecht.

Im Rechtsstreit um Tonbandmitschnitte von Helmut Kohl hat das Landgericht Köln dem Altkanzler eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen. Der Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag.

Schwan veröffentlichte das "Vermächtnis"-Buch eigenmächtig

In dem Zivilverfahren geht es um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens, erschienen 2014 im Heyne-Verlag. Darin stehen Zitate aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden.

Schwan veröffentlichte das Buch daraufhin eigenmächtig mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel und die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker. Das Buch wurde ein Bestseller. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er bestreitet nicht, dass er die Äußerungen so getätigt hat, er betont aber, dass sie vertraulich gewesen seien und auf keinen Fall zur Veröffentlichung bestimmt. Kohl hatte sowohl die Autoren als auch den Heyne-Verlag aus der Verlagsgruppe Random House auf fünf Millionen Euro verklagt. Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um die 400 000 Euro. Die Summe von einer Million Euro ist daher ein Rekord.

Schwan dagegen sagt, er habe die Gespräche als Journalist geführt und deshalb auch Zugriffsrecht. Zudem habe Kohl immer, wenn er etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, darauf bestanden, dass der Kassettenrekorder ausgeschaltet wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten, sollte Kohls Klage stattgegeben werden.

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