Süddeutsche Zeitung

Öffentlich-Rechtliche:Erfolg im Streit mit Bild TV

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Sendungsausschnitte vom Wahlabend: ZDF bekommt vor dem Landgericht Köln teils Recht.

Das Landgericht Köln hat Bild TV im einstweiligen Verfügungsverfahren die Nutzung von Inhalten des ZDF vom Wahlabend verboten. Konkret geht es um Material aus der Berliner Runde, wie ein Sprecher des ZDF am Freitag in Mainz mitteilte. Ende September hatten ARD und ZDF bekanntgegeben, juristisch wegen der nicht genehmigten Übernahme von Inhalten gegen Bild TV vorzugehen.

Das Gericht gehe davon aus, dass die Nutzung im Fall der Berliner Runde unverhältnismäßig war, sagte der ZDF-Sprecher. Bei der Übernahme eines kürzeren Interview-Ausschnitts gehe das Landgericht hingegen von der Zulässigkeit der Übernahme im Rahmen der Schrankenregelung zur Berichterstattung über Tagesereignisse aus.

Ein Springer-Sprecher teilte auf SZ-Anfrage am Freitag mit, man begrüße, dass das Landgericht Köln "unsere Rechtsauffassung teilt, dass die Nutzung der Inhalte des ZDF am Wahlabend durch Bild TV eine grundsätzlich urheberrechtlich privilegierte Berichterstattung über ein Tagesereignis war". Springer teile aber nicht die Auffassung, dass die Nutzung der Berliner Runde zeitlich zu umfangreich gewesen sei. Das Landgericht habe Springer dazu nicht angehört, der Verlag prüfe, Rechtsmittel einzulegen.

Das ZDF hatte nach der Wahl zudem die nicht genehmigte Übernahme von Teilen der ZDF-Wahlsendungen im linearen Angebot und auf der Website von Bild TV am Wahlsonntag beklagt. Mit Bezug auf das Urheberrechtsgesetz machte der Sender Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.

Ein Sprecher von Bild TV hatte als Reaktion auf das juristische Vorgehen von ARD und ZDF damals erklärt, die Bundestagswahl sei ein zeithistorischer Moment von überragendem öffentlichem Interesse gewesen. Man habe die unterschiedlichen Prognosen "mit klarem Quellenhinweis live zitiert und ausgewählte Sequenzen aus der Berliner Runde übernommen". Bei der Berliner Runde handele es sich um ein nachrichtliches Ereignis von überragender Bedeutung, das von ARD und ZDF als gebührenfinanzierter Rundfunk zentral veranstaltet werde, aber auch für Menschen relevant sei, die sich am Wahlabend auf anderem Wege informieren möchten.

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