Süddeutsche Zeitung

Urheberrecht:12 Töne

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Zwei Musiker haben einen frei verfügbaren Datensatz mit 68 Milliarden Melodien ins Netz gestellt, um damit das Urheberrecht herauszufordern.

Von Andrian Kreye

Die beiden amerikanische Programmierer Damien Riehl und Noah Rubin haben mit Hilfe eines Algorithmus eine Datenbank geschaffen, die Musikern und Komponisten - zumindest theoretisch - ein für allemal einen Ausweg aus Urheberrechtsprozessen liefert. Denn solche Prozesse sind in der Popmusik eine teure Angelegenheit. Vor allem seit der Musterprozess des Songschreibers Ronnie Mack gegen George Harrison 1976 den Präzedenzfall des "unbewussten Plagiats" geschaffen hat.

Damals wurde entschieden, dass die Tonfolge von George Harrisons Song "My Sweet Lord", den der 1970 veröffentlicht hatte, identisch mit der Tonfolge von "He's So Fine" sei, mit dem die Gruppe The Chiffons 1963 einen Hit gehabt hatte. Das Gericht glaubte Harrison zwar, dass er nicht bewusst geklaut habe. Weil Harrison aber natürlich nicht beweisen konnte, den Song wirklich noch nie in seinem Leben gehört zu haben, musst er mehr als anderthalb Millionen Dollar Schadenersatz bezahlen.

Riehl und Rubin sind beide Musiker, Riehl auch noch Anwalt. Musik, so sagen sie, ist die am einfachsten berechenbare Kunstform, weil sie letztlich mit zwölf Tönen mathematisch aufgebaut ist. Mit ihrem Algorithmus haben sie nun jede nur mögliche Melodie, die man innerhalb einer Oktave schreiben kann generiert und sie als Midi-Dateien auf einer Festplatte abgespeichert, die Melodien in Code verwandeln. Damit haben sie die Rechte daran.

Über 68 Milliarden Melodien sind herausgekommen. Der Algorithmus hat dafür nur sechs Tage gebraucht, was einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 300 000 Melodien pro Sekunde entspricht. Den fertigen Datensatz und den Algorithmus haben sie auf ihrer Webseite allthemusic.info rechtefrei ins Netz gestellt. Jeder Musiker soll nun darauf zurückgreifen und sie bei einem Prozess als Beweis verwenden können. Denn jede nur erdenklich Melodie wäre so ja rechtefrei verfügbar, auch wenn sie schon von jemand anderem verwendet wurde. Ob das vor Gericht Bestand haben wird, steht noch aus. Als Gedankenexperiment funktioniert die Aktion allerdings hervorragend.

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SZ vom 04.03.2020
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