Süddeutsche Zeitung

Prozess gegen Heinze:Eine Frage der Formfehler

Drei fristlose Kündigungen will die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin Heinze nicht auf sich sitzen lassen. Ein Gütetermin am Arbeitsgericht ist nun gescheitert.

Die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin Doris J. Heinze und der Norddeutsche Rundfunk sind sich bei einem Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht nicht nähergekommen. Der Güteversuch sei gescheitert, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag im Anschluss an die Verhandlung in Hamburg mit. Beide Seiten konnten sich nicht auf einen Vergleich verständigen. Nun werde das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigungen urteilen. Eine Verhandlung sei für den 12. Februar des kommenden Jahres angesetzt. Heinze nahm an der Verhandlung nicht teil, sondern wurde von ihrem Anwalt vertreten.

Die einflussreiche Fernsehspiel-Chefin hatte unter Pseudonym eigene Drehbücher beim Sender eingereicht und dafür überhöhte Honorare kassiert. Außerdem hatte sie ihrem Ehemann Aufträge zugeschustert und das gegenüber dem NDR verschleiert. Der NDR hat deshalb insgesamt drei fristlose Kündigungen gegen Heinze ausgesprochen. Heinze hält die Kündigungen für formal unwirksam. Nach Auskunft ihres Anwalts Gerd Benoit fehlte einmal eine gültige Vollmacht, ein anderes Mal wurde eine Frist nicht eingehalten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen solche formalen Fragen, nicht aber mögliche Verstöße Heinzes gegen ihren Arbeitsvertrag.

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