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Münchner Kunstsammlung:Cousine erhebt Anspruch auf Gurlitts Erbe

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Wer ist Uta Werner?

Die 86 Jahre alte Uta Werner, ist die gesetzliche Erbin von Cornelius Gurlitt. In seinem Testament wurde sie aber übergangen. Am Freitag hat sie - unterstützt von weiteren Familienmitgliedern - einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht in München beantragt und damit Anspruch auf das Erbe erhoben.

Wie das Nachlassgericht reagiert

Wie das Gericht damit verfahren will und ob das Testament nun geprüft wird, ist unklar. "Mit der Beantragung des Erbscheins muss das Amtsgericht München bei begründeten Zweifeln die Gültigkeit des Testaments überprüfen", hieß es in einer Mitteilung, die der Sprecher von Werner veröffentlichte. Diese Zweifel sind aus Sicht der Familienmitglieder wohl vorhanden.

Warum die Familie das Testament anzweifelt

Die Familie hatte bei einem Psychiater ein Gutachten in Auftrag gegeben und sieht durch das Ergebnis die Testierfähigkeit von Cornelius Gurlitt infrage gestellt. Der Psychiater, der Gurlitt allerdings nie persönlich begegnet ist, kam in diesem Gutachten zu dem Ergebnis, Gurlitt habe bei der Erstellung des Testaments an einer "leichtgradigen Demenz, einer schizoiden Persönlichkeitsstörung und einer wahnhaften Störung" gelitten. Hausners Fazit: Gurlitts "Freiheit der Willensbildung" sei aufgehoben gewesen. Der Cousin von Cornelius Gurlitt, Dietrich Gurlitt, distanzierte sich von dem Gutachten.

Wen Gurlitt als Erben eingesetzt hat

Cornelius Gurlitt hat seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Das Museum will erst am 24. November bekanntgeben, ob es das Erbe antreten will. Es rechnet mit vielen Rückforderungen, da die Sammlung Raubkunst und "entartete Kunst" beinhaltet. Nach Informationen der Agentur dpa soll dabei mitgeteilt werden, dass das Museum das Erbe antreten will. Das Museum hielt sich am Freitag jedoch völlig bedeckt und betonte, die "endgültige Entscheidung" falle erst bis Sonntagabend in einer Sitzung des Stiftungsrats.

Was die Anspruchsteller befürchten müssen

Die rechtmäßigen Besitzern von Bildern aus Gurlitts Sammlung, die der Raubkunst zugerechnet werden, müssten im schlimmsten Fall eines langwierigen Erbstreits weiter auf die Herausgabe ihrer Bilder warten. "Ich denke, es ist wichtig, dass es jetzt nicht wieder eine monate- oder jahrelange Auseinandersetzung über den letzten Willen gibt", hatte der Kunsthistoriker Stephan Klingen vom Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München am Freitag noch vor Bekanntwerden des Erbscheinantrags gesagt. "Wenn man wieder in eine Hängepartie reinrutscht, ist das natürlich auf gar keinen Fall im Sinne der Anspruchsteller."

Anspruchsteller wie die Nachkommen des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg wähnten sich Anfang des Jahres bereits am Ziel, als eine Übergabe der "Sitzenden Frau" von Henri Matisse kurz bevorstand. Als Gurlitt starb, platzte die geplante Übergabe.

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