Süddeutsche Zeitung

Neues Verfahren:Deniz Yücel droht in der Türkei erneut Verhaftung

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Ein Istanbuler Gericht erlässt wieder Haftbefehl gegen den deutschen Journalisten. Laut PEN Berlin ist es ein Skandal, dass der Prozess überhaupt eröffnet worden ist.

Dem deutschen Journalisten und Co-Sprecher des PEN Berlin, Deniz Yücel, droht in der Türkei erneut die Verhaftung. Ein Istanbuler Gericht hat am Donnerstag Haftbefehl gegen Yücel wegen "Verunglimpfung des türkischen Staates und der türkischen Nation" sowie "Beleidigung des Staatspräsidenten" erlassen. Es sei ein Skandal, so der PEN Berlin, dass der Prozess überhaupt eröffnet worden sei, das Verfahren müsse sofort eingestellt werden.

2017 war Yücel, damals Türkei-Korrespondent der Zeitung Die Welt, in der Türkei festgenommen worden. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautetet: Verbreitung von Terrorpropaganda und Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit. Yücel kam ein Jahr in Untersuchungshaft, die er überwiegend in Einzelhaft verbrachte. Später entschied das türkische Verfassungsgericht, dass mit der U-Haft sein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit verletzt worden sei und sprach ihm eine Entschädigung von rund 3700 Euro zu. Yücel kam frei und konnte nach Deutschland zurückkehren.

Alle seine Kommentare, Berichte und Interviews sind von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Haftbefehl weist der PEN Berlin darauf hin, dass seinerzeit sowohl das türkische Verfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Yücels Haft für rechtswidrig erklärt hätten. Zudem sei festgestellt worden, dass alle Kommentare, Berichte und Interviews, die Deniz Yücel in der Welt veröffentlicht hatte von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien.

"In einem Rechtsstaat wäre Deniz Yücel deswegen nicht angeklagt worden", schreibt der PEN Berlin in seiner Stellungnahme, und "in einem Staat, der auch nur die eigenen Gesetze befolgt, hätte er nach diesen höchstrichterlichen Urteilen sofort freigesprochen werden müssen". Stattdessen sei er in einem Verfahren wegen "Propaganda für eine Terrororganisation" zu knapp drei Jahren Haft verurteilt. Und auf Grundlage derselben Zeitungsartikel sei ein neues Verfahren eröffnet worden, in dem nun der aktuelle Haftbefehl ergangen sei.

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