Süddeutsche Zeitung

Abtreibung:Eine Frage des Herzschlags

Lesezeit: 2 min

In Hollywood überlegen manche Produzenten, nicht mehr in Bundesstaaten mit besonders scharfen Abtreibungsgesetzen zu drehen. Auch Netflix prüft Konsequenzen.

Von Susan Vahabzadeh

Als im Frühjahr die US-Staaten Georgia und Alabama neue Abtreibungsgesetze verabschiedeten, war Hollywood in Aufruhr. In Georgia wurde am 7. Mai ein Gesetz verabschiedet, das jegliche Abtreibung nach der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet - so früh wissen viele Frauen noch nicht mal sicher, dass sie schwanger sind. Ärzte sollen für Abtreibungen bestraft werden. In Alabama wurde ein paar Tage später ein ähnliches Gesetz verabschiedet, das Abtreibung im Gesetzestext mit dem Holocaust vergleicht, keine Ausnahmen für Vergewaltigung und Inzest vorsieht und Ärzten bei Verstoß mit bis zu 99 Jahren Haft droht. Es sind sogenannte heartbeat bills, Gesetze, die jeden Fötus, sobald ein Herzschlag festgestellt werden kann, mit Bürgerrechten ausstatten.

Die Künstler Ava DuVernay, Chris Evans, Lady Gaga, Alyssa Milano wetterten alle gegen die Gesetze. Wenn Hollywoods Prominenz sich derzeit zu Wort meldet, dann meistens auf Twitter, was zu einem Stimmengewirr führt, das am Ende keiner gehört hat. Es bliebe Hollywood ohnehin nur eine Möglichkeit: Die Studios könnten in diesen Staaten nicht mehr drehen, also kein Geld mehr ausgeben, was der lokalen Wirtschaft schaden würde. Ein paar Tage lang wurde das heiß diskutiert. Es gab jedenfalls eine ganze Reihe vollmundiger Bekenntnisse zu Roe v. Wade, dem Präzedenzfall vor dem obersten Gerichtshof, der einstweilen verhindert, dass die Gesetze dieser einzelnen Staaten tatsächlich greifen. Letztlich haben dann eine ganze Reihe kleinerer Produktionsfirmen gelobt, dort nicht mehr zu drehen. Die Komikerin Kristen Wiig zum Beispiel. Netflix-Chef Ted Sarandos sagte auf CNN, man werde Standorte überdenken. Eine Reihe von Netflix-Shows, "Stranger Things" etwa, werden in Georgia gedreht. Außerdem will Netflix gemeinsam mit einer Bürgerrechtsorganisation rechtlich gegen die Abtreibungsgesetze vorgehen. Viel mehr ist nicht passiert.

Das Hauptargument gegen einen Boykott ist, dass jene Leute, die ein solcher Boykott treffen würde, gar nicht die sind, die für die Gesetzgebung verantwortlich sind. Doch inzwischen sind es auch noch Mississipi, Missouri, Ohio, Louisiana, ein von Republikanern regierter Staat nach dem anderen schließt sich an, das macht einen Boykott umso schwieriger. Man kann aber auch anders argumentieren. Vanity Fair zitierte zu Hollywoods geteilten Abtreibungsmeinungen einen Produzenten, der eine gewisse Fürsorgepflicht in den Vordergrund stellte. Eine Firma müsse mitdenken, was es für eine Angestellte bedeuten würde, wenn sie in Alabama oder Georgia in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Als der Text erschien, klang das noch einigermaßen paranoid. Inzwischen steht aber in Alabama tatsächlich eine Frau wegen einer Fehlgeburt vor Gericht. Marsha Jones ist des Totschlags angeklagt. Nicht, weil sie sich zur Beendigung ihrer Schwangerschaft freiwillig hätte in den Bauch schießen lassen, sondern weil ein Gericht geurteilt hat, die Frau, die ihr in den Bauch geschossen hat, habe in Notwehr gehandelt. Ob der Staatsanwalt damit durchkommt, bleibt abzuwarten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4508720
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 03.07.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.