Süddeutsche Zeitung

Wahlrechtsreform:Glaubwürdigkeit geht verloren

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Seit Jahren debattiert der Bundestag ergebnislos über eine Reform, die zu weniger Abgeordneten führt. Kein Wunder, müssten doch viele Parteien auf Mandate verzichten. Leser sind verärgert über den Egoismus und fordern Konsequenzen.

Zu "Ach, wissen Sie" vom 2. September, "Viel Schall, wenig Rauch" und "Undurchsichtig und ungerecht", beide vom 27. August, sowie zu "Einig nur darin, uneins zu sein" vom 19. August:

Wahlsysteme nicht vermischen

Die Vermischung einer Mehrheitswahl (erste Stimme) mit einer Verhältniswahl (zweite Stimme) im geltenden Wahlrecht ist miteinander unvereinbar und verfälscht das Wahlergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag. Der Versuch, es trotzdem miteinander zu vermischen, führt zu einer Ausgleichsmaßnahme, die zur Vergrößerung der Abgeordnetenzahl im Deutschen Bundestag führt und im Resultat das Wahlergebnis nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen für jede einzelne Partei nicht mehr korrekt wiedergibt.

Ich stimme dem MdB Axel Schäfer voll zu, der für ein "reines Verhältniswahlrecht" plädiert, das "klar, gerecht, quotiert, beständig und gerichtsfest" ist. Eine solche Wahlrechtsreform wäre meiner Meinung nach einfach zu verstehen und würde die bestehenden Probleme des derzeitigen Wahlrechts beseitigen. Direkt gewählte Abgeordnete, die zum großen Teil mit weniger als 50 Prozent der Stimmen im Wahlkreis per "Erststimme" in den Bundestag kommen, machen die Wahl keineswegs demokratischer, sondern sind ein Paradox im angestrebten Verhältniswahlrecht und verfälschen zum Beispiel das bayerische Wahlergebnis erheblich.

Claudius Hübener, München

Es gibt keine gute kleine Lösung

Zur Erinnerung: Der auch nur teilweise Ausgleich von Überhangmandaten mit Listenmandaten führt, wenn er zukünftig (wieder!) bundeslandübergreifend erfolgt, unweigerlich zu potenziellem "negativem Stimmengewicht" - und das ist verfassungswidrig. Gar kein Ausgleich wäre, zumindest im Falle der Unionsparteien, voraussichtlich ebenfalls verfassungswidrig (weil das zu viele Extramandate wären). Also: Ohne grundlegende und tief greifende, um nicht zu sagen radikale Änderungen ist das Zuwachsproblem nicht (dauerhaft) lösbar. Deswegen hat ja auch noch niemand einen wirklich ernst zu nehmenden, geschweige denn auch noch mehrheitsfähigen Vorschlag dazu gemacht.

Und dann ist da noch der "Problembär" CSU, mit dem möglichen Kanzlerkandidaten Söder! Wie wäre es denn zum Beispiel mit der (leider AfD-nahen) Idee, die Überhangmandate in der Reihenfolge der kleinsten Prozent-Vorsprünge mit dem jeweils Erstunterlegenen einer anderen Partei zu besetzen? Klar, die CSU wäre natürlich dagegen, sie "verlöre" ja auch Münchener Wahlkreise - aber alle Wahlkreise wären repräsentiert, manche eben durch einen sehr guten Zweiten. Oder: Besetzen wir ein Drittel der Sitze - bei nur noch, sagen wir mal 240 Wahlkreisen - mit Direktkandidaten und nur die anderen zwei Drittel (also zum Beispiel 480) mit Listenkandidaten entsprechend dem Zweitstimmenergebnis! Die "kleinen Parteien" (also alle außer der Union und vielleicht der SPD) wären wohl dagegen. Auch nicht gut? Dann bauen wir eben noch ein paar Dutzend Sessel mehr in den Plenarsaal! Dies ist zumindest verfassungsgemäß und, mangels anderer Mehrheiten, auch demokratisch!

Dr. Nils Heineking, Mering

Festen Etat auf alle umlegen

Wenn die Summe von 598 Parlamentsvertretern vorgeschrieben ist, dann ist es doch egal, ob das dann 700, 800 oder sogar 1000 Mitglieder werden. Der Etat wird, wie veranschlagt, für die festgeschriebenen 598 Parlamentarier ausgerechnet, und sollten es tatsächlich durch Wahl- und Parteiverstrickungen mehr werden, wird dieser Etat, der ja feststeht, eben auf die neue Anzahl der Mitglieder aufgeteilt. Wozu also unnötige Debatten? Vielleicht könnte das sogar zur Folge haben, dass sich das Parlament wie von Geisterhand auf ein vernünftiges Maß reduziert?

Ben Tax, München

Verschwendete Steuergelder

Wenn der nächste Bundestag mehr als 500 Leute hat, müssen wir an unserer Demokratie zweifeln. Denn alles was darüber hinausgeht, ist Steuerverschwendung. Wie hieß der Eid? "Schaden vom Volk abwenden!" Also zeigt Glaubwürdigkeit, versammelte "Volksvertreter"!

Josef Fehle, Dasing

Wähler müssen selbst handeln

Nachdem sich die Koalition nicht auf eine Reform einigen konnte, die wirklich sicherstellt, dass der nächste Bundestag nicht noch größer wird, ist es meines Erachtens nun an uns Wählern zu handeln. Eigentlich ganz einfach, wir geben nur unsere Zweitstimme für eine Partei ab und verweigern die Erststimme für ein Direktmandat. Auf diese Art würden keine Überhangmandate entstehen.

Ruth Götz, Stephanskirchen

50-Prozent-Hürde einführen

Wenn man unser insgesamt sinnvolles und gerechtes Wahlsystem erhalten will, scheint mir neben einer moderaten Verringerung der Zahl der Wahlkreise dieser Weg gangbar: Man führt für die Erststimme das Prinzip der absoluten Mehrheitswahl ein, sodass ein Bewerber erst gewählt ist, wenn er mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten hat. Das würde zwar - wie in Frankreich - in vielen Wahlkreisen eine Stichwahl erforderlich machen, aber die Zahl der Überhangmandate und damit auch der Ausgleichsmandate verringern, weil im ersten Wahlgang erfolglose Bewerber im zweiten doch noch gewählt werden könnten. Der Aufwand für die Stichwahl wäre zwar höher, aber die Verkleinerung des Bundestags sollte es uns wert sein. Den Vorschlag, eine Zahl von mit der Erststimme direkt gewonnenen Wahlkreisen zu streichen, halte ich für rechtswidrig, die Reduzierung von Überhangmandaten für willkürlich.

Karl Kühbandner, Petershausen

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SZ vom 11.09.2020
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