Süddeutsche Zeitung

Sterbehilfe:Die Würde des Menschen

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Nach Artikeln zur Sterbehilfe erreichen die SZ regelmäßig viele Zuschriften vor allem älterer Leserinnen und Leser. So auch nach dem Artikel "Mein Tod gehört mir".

" Mein Tod gehört mir" vom 24./25. November:

Vielen Dank an Michaela Schwinn für den sehr guten Artikel, mit teilweise erschütternden Details. Mit der zitierten Meinung von Horst L. stimme ich überein. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht sich bald mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden befasst und zu einer Rechtsauffassung kommt, die der in der Schweiz oder der in Belgien oder den Niederlanden ähnelt. Ich halte das Recht auf einen selbstbestimmten Tod in Würde für ein Menschenrecht.

Werner Seeliger, Stuttgart

Zum Leid verurteilt

Gegner jeder Art von Sterbehilfe befürchten einen Dammbruch, doch davor muss man sich nicht sorgen. Die Gewissheit, im äußersten Fall selbst entscheiden zu dürfen, kann dazu führen, dass man das Unumkehrbare immer wieder vor sich herschiebt. Das hat sich im US-Bundesstaat Oregon gezeigt, wo in engen Grenzen die Hilfe beim Suizid erlaubt ist. Die Entziehung der Selbstbestimmtheit und die Verurteilung dazu, unerträgliche, auch palliativ nicht zu lindernde Schmerzen hinnehmen zu müssen, verstärkt jedoch den Schmerz. Schlimm ist, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel mittels eines "bestellten" Gutachtens (des durch seine konservativen Ansichten bekannten ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio) versucht hat, das rechtskräftige (!) Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts auszuhebeln.

Dr. Helmut Kramer, Wolfenbüttel

In professioneller Hand

Mich irritiert in diesem Zusammenhang der Begriff "geschäftsmäßig" (im Sinne von "wiederholt"). Ich habe mir im vergangenen Jahr ein neues Hüftgelenk einsetzen lassen. Der Entschluss dazu und die Wahl des Zeitpunktes erfolgten selbstbestimmt, es ging um die Abwägung von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen versus Risiken und Strapazen der OP. Den Arzt, der den Eingriff durchgeführt hat, habe ich selbst gewählt. Das Kriterium war seine Erfahrung. Alle Beteiligten aus den Bereichen Orthopädie, Anästhesie, Pflege und Physiotherapie haben sehr gut gearbeitet. Nicht weil sie Mitleid mit mir hatten, sondern weil das ihr Beruf ist. Ich hatte Vertrauen zu ihnen, weil ich davon ausgegangen bin, dass sie ihr Handwerk verstehen und in ihrem Beruf verantwortungsvoll handeln.

Wenn ich einst für mich zu der Entscheidung kommen sollte, dass es Zeit sei zu sterben, möchte ich dabei ebenfalls so optimal wie möglich medizinisch betreut werden. Von Fachleuten, die das professionell machen, also beruflich und mit Erfahrung. Bekanntlich gibt es im Gesundheitswesen durchaus auch problematische Auswüchse der "Geschäftsmäßigkeit", wenn das Wohl der Patienten gegenüber der Gewinnmaximierung in den Hintergrund tritt. Solchen Missständen gilt es in allen Bereichen entgegenzutreten. Aber ärztliches Handeln ist und bleibt berufliche Tätigkeit, die ordentlich bezahlt werden muss, und dazu sollte auch eine qualifizierte, erfahrungsbasierte Sterbehilfe gehören. Ich möchte mich dazu nicht in die Hände gutmeinender Laien begeben.

Jutta Franz, Lieskau

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Quelle:
SZ vom 05.12.2018
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