Süddeutsche Zeitung

Facebook:In die Pfanne gehauen

Die Zeiten ändern sich - auch in den sozialen Medien. Was bis vor Kurzem noch zu einer Abmahnung auf der Plattform Facebook führte, scheint nun doch erlaubt zu sein.

Zu "Lösch dich, Putin" vom 12. März:

Am 15. Februar 2022 standen mehr als 100 000 Soldaten Putins an der ukrainischen Grenze und lösten "westliche Hysterie" (Lawrow) aus. Irgendwo auf Facebook wurde in einer etwas albernen Diskussion geäußert, Putin sei kein Ei. Ich hinterließ den ironischen Kommentar: "Schade, sonst würde ich ihn glatt in die Pfanne hauen" - laut Wiktionary "jemanden verraten, etwas über ihn ausplaudern". Kurz danach erhielt ich eine Nachricht vom Facebook-Support: "Dein Kommentar verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt." Begründung: "Wir gestatten keine Inhalte, die zu physischen Verletzungen führen könnten oder direkte Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellen", darunter "Ausdrucksweise, die schwere Gewalt auslösen kann; Androhungen, die zum Tod, zu Gewalt oder zu schweren Verletzungen führen könnten". Meinen Einspruch lehnte Facebook ab. Und jetzt ist es erlaubt, Putin und seinen Soldaten den Tod zu wünschen. Geht's noch, Facebook?

Anselm Rapp, München

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Quelle:
SZ vom 16.03.2022
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