Süddeutsche Zeitung

Schweiz:Corona-Regeln

Wer für einen Museumsbesuch nach Basel fährt, kann dort auch anschließend einen Kaffee auf den Rheinterrassen trinken oder im Außenbereich eines Restaurants Platz nehmen. Bald sollen zudem noch mehr Lockerungen für Reisende in Kraft treten.

Von Katharina Wetzel

Bereits seit Anfang März haben Läden, Museen und Bibliotheken wieder geöffnet. Seit 19. April sind auch die Außenbereiche von Cafés und Restaurants, ebenso Kinos, Theater und Fitnesszentren wieder in Betrieb. Open-Air-Konzerte und Fußballspiele dürfen ebenfalls wieder stattfinden. Dabei ist die Anzahl der Personen beschränkt, zudem gelten Hygieneregeln wie eine Maskenpflicht. Deutsche können derzeit in die Schweiz einreisen, nur Thüringen und Sachsen sind als Risikogebiet eingestuft. Wer von dort kommt, muss in eine zehntägige Quarantäne. Bei der Rückkehr nach Deutschland ist in der Regel ebenfalls eine zehntätige Quarantäne Pflicht, die man frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test verkürzen kann. Nur in Nordrhein-Westfalen haben Reisende die Wahl zwischen Test und Quarantäne. Demnächst sollen zudem Lockerungen für Geimpfte und Genesene in Kraft treten. Je nach Bundesland gibt es außerdem verschiedene Ausnahmeregelungen unter anderem für Grenzpendler.

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