Süddeutsche Zeitung

AfD:Rechter Richter in Robe

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Der frühere Bundestagsabgeordnete der AfD Jens Maier ist in seinen alten Beruf zurückgekehrt und hat trotz rechtsradikaler Äußerungen wieder Gerichtsurteile gefällt. Ein Skandal, finden viele Leser.

Zu "Der Scharfmacher ist da" vom 15. März:

"Trocken

legen"

Jetzt hat es das rechtsradikale AfD-Mitglied Jens Maier tatsächlich geschafft, in einem Amtsgericht als Richter für Zivil- und Erbstreitigkeiten zu fungieren. Was ist konkret zu tun? Juristisches Urteil suchende sächsische Bürger sollten, wenn möglich, das Maier-Büro "trockenlegen", indem sie ihren Fall einem anderen zuständigen Gericht vortragen.

Ronen Steinke hat vor dieser detailreichen Darlegung zum "Wieder-Richter" bereits in seinem Kommentar "Lehrer Höcke?" (SZ vom 28. Januar) vor dem rechtsextremen Björn Höcke gewarnt. Man stelle sich vor, der - noch immer - Oberstudienrat Höcke mit dem Fach Geschichte würde wirklich in "sein" hessisches oder ein anderes Gymnasium kommen und sich dort mit "Schönen guten Morgen!" vor einen Oberstufenkurs stellen. Was müsste passieren? Es sollte sofort, ohne Diskussion oder verbalen Protest, eine hoffentlich große Mehrheit den Klassenraum verlassen und auch in den Folgetagen die Höcke-Stunden boykottieren. Nur eine organisierte Straßendemonstration gegen diesen braunen Ungeist bringt es nämlich nicht. Die klare Verweigerung, von einem ausgewiesenen Demokratieverächter ausgerechnet über deutsche Geschichte unterrichtet zu werden, könnte mit Sicherheit diesen Mann zumindest auf seinem Weg, junge bildungsbeflissene Menschen zu verführen, stoppen. Selbst wenn die Behörden ihn einsetzen müssten - "Stellt Euch vor, Höcke darf unterrichten und keiner geht hin..." (in Abwandlung von Carl Sandburg).

Dietrich Lissautzki, Vallendar Studiendirektor a. D.

Fakten, bitte!

Im Artikel über den AfD-Politiker und Richter Jens Maier wird nicht berichtet, was für ein Verhalten, insbesondere welche Äußerungen ihm vorgeworfen werden. Im Lichte der grundgesetzlichen Menschenwürde und Meinungsfreiheit sollte ein Mitbürger nur öffentlich angegriffen werden, wenn die Fakten und nicht bloß Pauschalurteile genannt werden. Das gilt erst recht für einen Richter, weil die Unabhängigkeit der Justiz zu beachten ist. Also bitte ich die SZ, die Äußerungen zu zitieren, die den Angriffen auf den Richter Jens Maier zugrunde liegen.

Fritz Pott , München

Versagen der Parteien

Durch das skandalöse Verhalten der sächsischen Justizministerin Katja Meier und das der sächsischen Koalitionsparteien CDU, Grüne, SPD ist der rechtsextreme Richter Jens Maier wieder ins Richteramt gekommen. Moralische Appelle der Politik an die Bürgerinnen und Bürger zur Verteidigung der Demokratie werden so als hohles Geschwätz entlarvt.

Parteien, Abgeordnete und Minister fordern die Bürgerinnen und Bürger gerne auf, sich für die Demokratie zu engagieren - sind selbst jedoch nicht dazu bereit oder in der Lage, einen Rechtsextremisten wie Jens Maier davon abzuhalten, im Namen des Volkes Recht zu sprechen. Das Versagen der Parteien unterstreicht die Notwendigkeit, demokratische Alternativen zur "Parteien-Demokratie" zu überlegen - beispielsweise die Einführung des Losverfahrens: Die Abgeordneten werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten ausgelost.

Sabine und Michael Köhler,  München

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Quelle:
SZ vom 31.03.2022
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