Süddeutsche Zeitung

Einmaleins für den Lohnzettel:So lesen Sie den Gehaltszettel endlich richtig

Lesezeit: 2 min

Welche Zeilen Sie regelmäßig überprüfen sollten und wo Sie vielleicht noch mehr herausholen können: eine Anleitung.

Von Larissa Holzki

Hauptsache, der Kontoeingang stimmt etwa. Wer den Umgang vieler Arbeitnehmer mit ihrem Gehaltszettel beobachtet, kann kaum glauben, dass hierzulande Menschen ihre Körpersprache und Rhetorik trainieren, um in der Gehaltsverhandlung das Maximum rauszuschlagen. Folgt danach plötzliches Desinteresse? Wohl kaum.

"Die Gehaltsabrechnung ist für die meisten Angestellten eine Blackbox", sagt Florian Lauck-Wunderlich. Als Produktmanager der VRG HR kümmert er sich um die Entwicklung von Programmen für die Abrechnung. Abkürzungen auf dem Lohnzettel seien teils kryptisch, Rechenwege nicht nachzuvollziehen: "Da hoffen viele einfach, dass alles richtig ist."

Was Sie auf dem Lohnzettel überprüfen sollten

Aber ist das überhaupt ein Problem? "Die Systeme rechnen korrekt", sagt Lauck-Wunderlich - vorausgesetzt allerdings, dass die persönlichen Merkmale auch stimmen. Heirat und Scheidung wirken sich auf die Besteuerung aus, Nachwuchs vermindert den Beitrag zur Pflegeversicherung, ein Umzug kann die Steuer für den Firmenwagen verändern: "Dass Kollegen zum Baby gratulieren, heißt nicht, dass auch die Personalabteilung Bescheid weiß", sagt Lauck-Wunderlich. Wenn sich Daten ändern, muss der Arbeitnehmer das auch entsprechend mitteilen.

Welche Merkmale in die Abrechnung eingehen, das steht - mehr oder minder leicht zu erkennen - oben auf dem Gehaltszettel. So gibt der vierstellige SV-Schlüssel an, wie die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet werden. "Wer sich für den typischen Arbeitnehmer hält, sollte dort vier Einsen stehen haben", sagt Alexander Trappe vom Lohnsoftware-Anbieter Datev. Jemand, der privat versichert ist, als Rentner arbeitet oder Minijobs nachgeht, hat eine andere Ziffernkombination.

Wie Sie herausfinden, wie viel Geld Ihnen wirklich zusteht

Im Mittelteil des Lohnzettels werden Gehaltsbestandteile addiert. "Arbeitnehmer sollten kontrollieren, dass hier alles auftaucht, was mal Teil einer Gehaltsverhandlung war, in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen geregelt wurde", sagt Trappe. Ungeübten Lohnzettellesern ist zu empfehlen, die Unterlagen als Checkliste zu verwenden: Zuschläge für Sonntagsarbeit, Erschwerniszulagen bei Lärm, Urlaubsgeld oder gar die Prämie zum Jubiläum. "Gehen Sie nicht davon aus, dass Dienstjahre automatisch gezählt werden", sagt Lauck-Wunderlich. "Eventuell müssen Sie Ihren Anspruch signalisieren."

Fehlt etwas, kann das Versäumnis auch beim Arbeitnehmer liegen: Um vermögenswirksame Leistungen oder eine betriebliche Altersvorsorge zu beziehen, müssen Mitarbeiter zunächst einen Vertrag abschließen. "Wenn mein Arbeitgeber beim Sparen hilft und ich das nicht nutze, verschenke ich jeden Monat Geld", sagt Trappe. Gleiches gilt für Zuschüsse zur Kita oder zum Fitnesskurs. Solche Angebote sind häufig auch im Mitarbeiterportal nachzulesen.

Wo Sie Ihre Einkünfte vielleicht noch steigern können

Möglicherweise ist sogar noch mehr herauszuholen: Arbeitnehmer dürfen jeden Monat geldwerte Vorteile im Wert von bis zu 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei beziehen. "Ein aufgeschlossener Arbeitgeber wandelt Gehalt in dieser Höhe vielleicht in einen Tankgutschein um", sagt Trappe. Ob mit Freibeträgen oder einer anderen Krankenkasse mehr vom Brutto übrig bleibt, kann man im Netz mit Brutto-Netto-Rechnern nachprüfen.

Begriffe wie Gesamtbrutto, Steuerbrutto und SV-Brutto sind schnell erklärt: Manche Lohnarten werden pauschal besteuert, bei anderen ist die Steuer einkommensabhängig, und für einige Bezüge müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden. Entsprechend summieren sich unterschiedliche Summen für Monat und Jahr. Bei Unklarheiten rät Alexander Trappe, sich an den Arbeitgeber zu wenden, extern helfen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine. Am Ende sollte eben doch vor allem der Kontoeingang stimmen.

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SZ vom 04.04.2018
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