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Gescheiterte Initiative:Doktortitel in Ausweisen bleibt erlaubt

Der "Dr." in Pass oder Personalausweis ist eine deutsche Erfindung. In kaum einem anderen Land stehen akademische Grade in offiziellen Dokumenten. Die Grünen wollten das ändern - und sind gescheitert.

Ein Doktor-Titel im Ausweis bringt manchmal Vorteile. Er steht für Bildung, Standing und vielleicht auch ein gewisses Maß an Kultiviertheit. Genauso schnell schafft er allerdings Verwirrung, zumindest international, wenn etwa die Buchstaben "Dr." für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten werden. Denn Beamte auf Flughäfen und an Grenzposten weltweit kennen diesen Eintrag nicht. Er ist absolut unüblich. Ausnahme: Deutschland. Dort steht der Titel - übrigens als einziger akademischer Grad - im Ausweis.

Um Abhilfe zu schaffen und ebenso dem Trend entgegenzutreten, dass rein aus Karrieregründen der Titel erworben wird, wollten die Grünen die Nennenung in Pässen und Personalausweisen nun streichen lassen. Doch keine Chance. Sie scheiterten im Bundestag an Union und FDP.

Die Grünen argumentierten in ihrem Antrag unter anderem, der Doktortitel sei kein Bestandteil des Namens und auch kein persönlicher Titel, sondern ein akademischer Grad wie Diplom-Ingenieur, Master oder Magister. Eine solche Eintragung sei auch international unüblich und sorge für Verwirrung.

Der Eintrag des Doktor-Titels in Ausweisen hat auch noch einen weiteren Nachteil: Er nährt das Missverständnis, der akademische Grad sei rechtlich Bestandteil des Namens. Das ist aber nicht der Fall. Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof haben 1957 und 1962 geklärt, dass der Doktorgrad nicht als Teil des bürgerlichen Namens gilt, anders als etwa ein ererbter Titel wie "Freiherr".

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung dieses Artikels stand, dass die Grünen mit ihrem Vorhaben auch an den Stimmen von SPD und Linken gescheitert wären. Das ist nicht der Fall. SPD und Linke waren ebenfalls für die Abschaffung.

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