Süddeutsche Zeitung

Elternzeit:Erst planen, dann reden

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Ein Jahr, zwei Jahre oder nur ein paar Monate? Bei der Elternzeit-Planung sind berufstätige Mütter und Väter flexibel. Den Chef sollten sie erst einweihen, wenn sie Bescheid wissen.

Von Tom Nebe/dpa

In die Freude über die bevorstehende Geburt mischen sich bei werdenden Eltern auch Sorgen, wie es mit der Arbeit weitergeht. Sollen sie ein Jahr, zwei Jahre oder nur ein paar Monate in Elternzeit gehen? Wer übernimmt welchen Part? Väter und Mütter können insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern. Doch wann teilen sie dem Chef ihre Pläne mit? Auf jeden Fall nicht überstürzt, lautet der Rat von Silke Mekat. Sie ist Coach zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Erst einmal müssen sich die Partner absprechen, wie alles laufen soll. "Wie möchten wir als Familie leben? Wer tritt kürzer? Was können wir uns leisten?", formuliert Silke Mekat einige Fragen, die sich dann stellen. Sobald diese geklärt sind, sollten werdende Eltern das erste Gespräch mit dem Chef suchen und über die Elternzeit-Pläne sprechen.

Bevor sie den Antrag abgeben, sollten sie genau planen: sechs, zwölf oder 24 Monate? Denn den Zeitpunkt für zwei der drei Jahre Elternzeit muss man schon im ersten Antrag festlegen. Am besten legt man sich also erst einmal für zwei Jahre fest und entscheidet erst später über das dritte Jahr, um es optimal an die eigenen Bedürfnisse anzupassen, rät Mekat. Diese aufgesparten zwölf Monate können bis zum achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden, beispielsweise für die erste Zeit im Kindergarten oder bei der Einschulung.

Wer in seinem ersten Antrag angekündigt hat, dass er nach 14 Monaten zurückkommen wird, dann aber doch länger in Elternzeit bleiben möchte, sei auf die Kulanz seines Arbeitgebers angewiesen, erklärt Nathalie Oberthür, Arbeitsrechtlerin in Köln. Lehnt der das ab, muss man zum angegebenen Zeitpunkt auch wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Andernfalls kann einem möglicherweise sogar gekündigt werden.

Wer länger in der Firma bleiben will, sollte die Fristen nicht vollständig ausreizen

Auch umgekehrt gilt: Wer früher aus der beantragten Elternzeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, ist auf das Wohlwollen der Firma angewiesen. Diese muss einen nicht eher wieder beschäftigen, sondern kann auf die Einhaltung der Elternzeit bestehen.

Flexibler sind Eltern, wenn sie angekündigt haben, im Laufe ihrer Elternzeit auf Teilzeit-Basis zurückkommen zu wollen. "Wer die Elternzeit verbindlich plant, die Teilzeit jedoch nur vage ankündigt, ist freier in der Entscheidung. Der Arbeitgeber ist aber auch freier in der Ablehnung", erläutert Oberthür. Wer eine Rückkehr in Teilzeit zu einem festen Datum schriftlich vereinbart hat, ist dagegen an diese Zusage gebunden.

Die Elternzeit müssen Väter und Mütter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes spätestens sieben Wochen vorher beantragen, sagt Oberthür. Danach steigt die Frist auf 13 Wochen. Diese Fristen sollte man aber nicht ausreizen, rät Mekat. Auch 13 Wochen seien für eine Firma extrem kurz, um einen längeren Ausfall einer Arbeitskraft abzufangen. "Wer länger in seiner Firma bleiben will, sollte den Joker nicht zu kurzfristig ziehen."

Auch Oberthür hält es für sinnvoll, seine Planungen möglichst frühzeitig mitzuteilen. "Besonders, wenn man in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will." Ansonsten hat der Arbeitgeber möglicherweise schon eine Ersatzkraft angestellt und kann einen nicht wie gewünscht in Teilzeit beschäftigen. Um das zu vermeiden, können werdende Eltern die Teilzeit-Rückkehr in der Elternzeit schon beim Antrag regeln.

Manchmal spielt die Realität nicht mit und passt nicht zu den geschmiedeten Plänen für die Arbeit, etwa weil die Schließzeiten des Kindergartens das gewünschte Pensum nicht zulassen. So etwas sollten Eltern frühzeitig kommunizieren, sagt Mekat. "Drei bis sechs Monate vor dem Wiedereinstieg sollte man sich noch mal mit dem Chef zusammensetzen, um die Pläne für die Rückkehr zu besprechen."

Internet: Eine Broschüre mit allen Regelungen zur Elternzeit findet man auf der Seite des Bundesfamilienministeriums (www.bmfsfj.de), wenn man ins Suchfeld "Elternzeit" eingibt.

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Quelle:
SZ vom 11.02.2017
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