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Datenschutz im Job:Vorsicht, der Chef surft mit

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Sie arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs per Smartphone und Tablet - viele Chefs bekommen ihre Mitarbeiter immer seltener zu Gesicht. Und trotzdem können sie sich dank digitaler Datenströme ein genaues Bild darüber machen, wo, wann und wie lange die Beschäftigten aktiv sind. Mit wem sie kommunizieren und was sie nebenbei twittern, posten oder bloggen. So schafft die digitale Arbeitswelt auch neue Möglichkeiten der Leistungskontrolle und Überwachung - zur Sorge von Gewerkschaftern und Datenschützern.

Durch die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter verschmelzen Arbeit und Privatleben zunehmend, sagt Karl-Heinz Brandl von der Bundesverwaltung der Gewerkschaft Verdi. Unternehmen können in kürzester Zeit Internet-Profile von Mitarbeitern oder Bewerbern durchstöbern. Deshalb sollten diese sich Gedanken machen, welche Informationen und Bilder sie im Netz preisgeben, mahnt Brandl. Selbst ein vermeintlich harmloses Foto, ein Kommentar oder auch nur ein unbedachter Gefällt-mir-Klick können viel aussagen über Interessen und Verhalten eines Mitarbeiters.

Per GPS-Ortung können Fahr- und Standzeiten überwacht werden

Aber auch im Job selbst hinterlassen die Beschäftigten zunehmend digitale Spuren, und das nicht nur, wenn sie am Computer arbeiten oder an der Kasse eines Geschäfts, die per Kamera überwacht wird. Einige große Logistik-Unternehmen und auch mancher Handwerksbetrieb setzen inzwischen auf die GPS-Ortung ihrer Fahrzeuge und wissen so Bescheid über Standort, Fahr- und Standzeiten und Kraftstoffverbrauch.

Bedenken haben Experten auch bei sogenannten Fitness-Armbändern und Apps. Wenn sie in Firmen für Sport-Programme eingesetzt und Beschäftigte dazu aufgerufen werden, Fitness- und Gesundheitsdaten zu sammeln und zu vergleichen, kann schnell sozialer Druck entstehen, sagt der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Thomas Petri. Probleme wie in anderen Ländern, wo Arbeitnehmer, die eine Preisgabe solch hochsensibler Daten verweigern, entlassen werden können, gebe es in Deutschland zwar noch nicht. Trotzdem: "Wer nicht mitmacht, grenzt sich unter Umständen aus", sagt Petri.

Wenig klare Regelungen

Rechtliche Regelungen für all diese Themen fehlen weitgehend - ein Gesetzesvorhaben zum Arbeitnehmerdatenschutz liegt schon länger auf Eis. In vielen größeren Firmen wurden zwar in Betriebsvereinbarungen die Spielregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten festgelegt, doch "wo es keine Betriebsräte gibt, herrscht teilweise Wildwuchs", sagt Verdi-Experte Brandl.

Auch nach Einschätzung der Internet- und Datenschutzrechtlerin Patricia Lotz von der Münchner rbi Rechtsanwaltsgesellschaft sind nicht alle Unternehmen ausreichend für Datenschutz-Themen gerüstet. "Hierzu gehört der richtige Umgang mit Bewerbungsunterlagen genauso wie klare Richtlinien für die Arbeitnehmer, ob Dienstcomputer, Diensthandys oder auch das betriebliche WLAN für private Zwecke genutzt werden dürfen oder eben nicht", sagt Lotz. Beratungsbedarf gebe es vor allem im Mittelstand.

Gesetzliche Regelungen könnten nach Einschätzung der Experten helfen, die Unternehmen weiter zu sensibilisieren. Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union räumt den Mitgliedsstaaten dafür eigene Gestaltungsspielräume ein. Am 21. April soll der EU-Ministerrat darüber abstimmen, danach muss das EU-Parlament die Verordnung noch absegnen. In Deutschland könnte das Thema dann in der nächsten Legislaturperiode neu verhandelt werden.

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