Süddeutsche Zeitung

Arbeitsrecht:Gang zum Amtsarzt verweigert? Kündigung!

Wer vom Arbeitgeber zum Amtsarzt bestellt wird, sollte besser hingehen: Bei Verweigerung der Untersuchung droht die Kündigung.

Arbeitnehmer riskieren ihren Job, wenn sie zu einer Untersuchung beim Amtsarzt einfach nicht erscheinen. So droht ihnen die fristlose Kündigung, wenn sie eine Begutachtung ihrer Dienstfähigkeit verweigern. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 6 Sa 640/09).

In dem Fall ging es um eine schwerbehinderte Mitarbeiterin, die als Schreibkraft bei der Bundeswehr beschäftigt war. Sie sollte sich vom Amtsarzt begutachten lassen, weil es Zweifel an ihrer Dienstfähigkeit gab. Sie blieb dem angesetzten Untersuchungstermin aber unentschuldigt fern. Nach einem zweiten Termin wurde sie auf der Basis von ärztlichen Gutachten aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Das tat sie jedoch nicht, woraufhin ihr Arbeitgeber sie abmahnte.

Als sie daraufhin zu einem weiteren Untersuchungstermin nicht erschien, erhielt sie die fristlose Kündigung. Das war zulässig, wie die Richter entschieden. Ein Arbeitnehmer handele grob pflichtwidrig, wenn er als berufs- oder erwerbsunfähig anzusehen ist und es hinauszögert, einen Rentenantrag zu stellen.

Das Gleiche gelte, wenn er eine ordnungsgemäße Begutachtung verweigert. Durch ihr Verhalten habe die Klägerin ihre Mitwirkungspflicht verletzt. Zwar handele es sich hierbei nur um eine sogenannte Nebenpflicht des Arbeitsvertrages. Bei einem bewussten Vorstoß dagegen sei eine Kündigung aber rechtmäßig, wenn vorher bereits eine Abmahnung erteilt wurde.

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