Arbeitsrecht:Arbeitgeber kann zu Corona-Test verpflichten
Ein Senioren- und Pflegeheim in Itzstedt im Kreis Segeberg hat einer Mitarbeiterin fristlos gekündigt, weil sie nach der Teilnahme an der Berliner Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen einen Coronatest verweigert hatte. Der Pflegedienstleiter der privaten Einrichtung erklärte, in einem Pflegeheim seien besonders strenge Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, an die sich alle Mitarbeiter halten müssten. Dazu gehöre ein Corona-Test bei entsprechenden Krankheitssymptomen. Die Mitarbeiterin hatte Ende August an der Großdemo teilgenommen und sich anschließend wegen Erkältungssymptomen krank gemeldet. Zuvor hatten Medien berichtet. Unter Arbeitsrechtlern ist umstritten, ob die Kündigung wirksam ist. Er halte sie für eher unwirksam, weil die Krankmeldung nicht unbedingt etwas mit der Demo zu tun haben müsse, zitierten die Lübecker Nachrichten den Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wolfram Dudda. Der Abteilungsleiter für Arbeits- und Sozialrecht beim Unternehmensverband Nord, Jens-Arne Meier, sagte dem Blatt dagegen, im Pflegebereich könnten Arbeitgeber eher einen Test anordnen als in anderen Branchen.