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Stuttgart:Vergessene OP-Nadel: Gericht gibt Entscheidung bekannt

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Stuttgarter Berufungsverfahren um eine von Ärzten im Unterleib einer Frau vergessenen Operationsnadel will das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart heute eine Entscheidung verkünden. Bei der Verhandlung vergangene Woche hatte der Vorsitzende Richter durchblicken lassen, dass er die Haftung beim Bundeswehrkrankenhaus in Ulm und beim Verteidigungsministerium sehe.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Im Stuttgarter Berufungsverfahren um eine von Ärzten im Unterleib einer Frau vergessenen Operationsnadel will das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart heute eine Entscheidung verkünden. Bei der Verhandlung vergangene Woche hatte der Vorsitzende Richter durchblicken lassen, dass er die Haftung beim Bundeswehrkrankenhaus in Ulm und beim Verteidigungsministerium sehe.

Das Landgericht Ulm hatte der Frau 13 000 Euro und rund 2000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Da die Frau im Krankenhaus der Bundeswehr in Ulm operiert wurde, müsse die Bundesrepublik zahlen. Der Bund ging gegen das Urteil vor, auch die Klägerin legte Berufung ein.

Die 30-Jährige verlangt Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil bei einem urologischen Eingriff eine 1,5 Zentimeter lange Nadel in der Operationswunde vergessen wurde. Seither bewege sich die Nadel durch den Körper der Geschädigten und führte zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, hieß es.

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