Süddeutsche Zeitung

Früherkennung:Experten beschließen neue Regeln zur Darmkrebs-Vorsorge

Lesezeit: 3 min

Von Felix Hütten

Darmkrebs ist kein Randphänomen der Tumormedizin, im Gegenteil. Jedes Jahr erkranken in Deutschland etwa 60 000 Menschen daran, mehr als 20 000 sterben. Es ist die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache und alleine deshalb ein bedeutendes Thema in der Krebsforschung. Viele Todesfälle wären vermeidbar, wenn Tumore oder deren Vorstufen frühzeitig erkannt und operiert werden würden.

Wissenschaftler und Mediziner mahnen seit Jahren, die Vorsorge in Deutschland auszubauen, um die Zahl der Todesfälle zu senken. Doch während sich die technischen Möglichkeiten der Früherkennung in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert haben, erscheint das wohl größte Problem der Vorsorge nicht gelöst: Nach wie vor wissen viele Menschen überhaupt nichts von den Möglichkeiten der Früherkennung oder erachten diese als nicht wichtig.

Menschen, die persönlich per Brief eingeladen werden, nehmen die Angebote auch eher wahr

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, eine neue Richtlinie für das Darmkrebs-Screening zu erarbeiten, welches die Krankenkassen in Deutschland zu erstatten haben. Die Frist hierfür ist seit mehr als zwei Jahren verstrichen, an diesem Donnerstag hat der G-BA nun die lange erwartete Richtlinie beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss noch prüfen.

Ein zentraler Punkt ist das nun beschlossene sogenannte Einladungsverfahren, das es bereits in europäischen Nachbarländern gibt. Die Idee: Um das Bewusstsein der Patienten zu schärfen, werden diese nun ab dem 50. Lebensjahr von ihren Krankenkassen künftig per Post Informationen zu verschiedenen Testmethoden erhalten - und schließlich zu einem Screening eingeladen. Die Erfahrung aus dem Ausland sowie aus deutschen Pilotstudien zeigt, dass Menschen, die persönlich per Brief eingeladen werden, auch eher die Angebote wahrnehmen. "Ich werde darauf drängen, dass alle technischen Fragen so zügig geregelt werden können, dass zum 1. April nächsten Jahres die erste Welle der Einladungen versandt werden kann", sagt Josef Hecken, Vorsitzender des Bundesausschusses.

Ein weiterer Streitpunkt war das Alter der Patienten, von dem an eine solche Vorsorgeuntersuchungen von den Kassen erstattet werden sollte. Bislang haben Patienten von 55 Jahren an einen Anspruch auf eine Darmspiegelung. Diese Grenze ist nun zumindest für Männer auf 50 Jahre gesenkt worden. Studien zeigen, dass für Männer das Risiko einer Erkrankung schon etwas früher ansteigt als bei Frauen.

Diskutiert wurde auch, wie sich das eher schmuddelige Image der Eingriffe verbessern lässt. Viele Menschen lehnen erschrocken ab, wenn sie das erste Mal die Details einer Darmspiegelung erfahren. Bei einer Darmspiegelung führt ein Arzt einen Kameraschlauch über den After in den Dickdarm des Patienten ein und sucht am Monitor nach Veränderungen der Schleimhaut. Die Prozedur empfinden viele Patienten als äußerst unangenehm, auch, weil sie zuvor meist ihre Ernährung anpassen oder ein Abführmittel nehmen müssen. Allerdings gilt die Darmspiegelung derzeit als zuverlässigste Methode, um Tumore oder deren Vorstufen zu erkennen.

Die größten Risikofaktoren für Darmkrebs sind Rauchen, Übergewicht, Bewegungsmangel

Große Verwirrung unter Patienten - und manchen Ärzten - verursachen zudem sogenannte immunologische Stuhl-Tests, mit denen ebenfalls eine Vorsorge möglich ist. Wie bisher auch sollen die Krankenkassen für Patienten im Alter zwischen 50 und 54 Jahren einmal im Jahr einen solchen Test bezahlen. Von 50 Jahren an haben Männer, von 55 Jahren an Frauen dann Anspruch auf eine Darmspiegelung, die bei einem unauffälligen Befund erst nach zehn Jahren wiederholt wird. Alternativ ist auch ein Stuhltest alle zwei Jahre möglich. Diese Regelungen zu durchschauen, gelingt nicht allen.

Der immunologische Stuhltest, auch iFOBT genannt, untersucht den Stuhl des Patienten nach kleinsten Blutresten, die ein Hinweis auf einen Tumor sein können. iFOBT ist erst seit gut einem Jahr Kassenleistung und zählt mittlerweile zum Standard unter den Stuhltests in Deutschland. Der Vorteil dieses Verfahrens ist die einfache Handhabung - und dass nichts in den Körper eingeführt werden muss. Jedoch erspart er bei einem auffälligen Ergebnis nicht die Darmspiegelung, im Gegenteil. Es können Tage großer Unsicherheit entstehen, weshalb manche Patienten sogar die Darmspiegelung bevorzugen.

Experten debattieren außerdem, ob die sogenannte kleine Darmspiegelung Teil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms werden sollte, da dieser Eingriff etwas schonender für Patienten ist. Bei diesem Eingriff untersucht der Arzt nur das Rektum und die letzten Abschnitte des Dickdarms, in dem allerdings bereits ein Großteil der Tumore auftritt.

Auch eine sogenannte virtuelle Darmspiegelung mittels Computertomografen ist möglich. Diese Methode hat den Vorteil, dass kein Endoskop in den Körper eingeführt werden muss. Im Vergleich zur Darmspiegelung ist sie aber weniger zuverlässig. Der Aufwand ist enorm, die Strahlenbelastung ebenso, weshalb die virtuelle Untersuchung derzeit nicht empfohlen und von den Kassen nicht bezahlt wird.

Die größten Risikofaktoren für Darmkrebs sind Rauchen, Übergewicht, Bewegungsmangel, eine einseitige, besonders fleischhaltige Ernährung und häufiger Alkoholkonsum. Allerdings erkranken oft auch Patienten, die gesund leben. Besonderes Augenmerk auf eine Vorsorge sollten Menschen legen, deren Eltern oder Geschwister erkrankt sind. Darmkrebs entsteht in der Regel in sogenannten Darmpolypen, also kleine Schleimhautvorwölbungen. Diese sind oft harmlos, können aber wachsen und bösartig werden.

Anmerkung der Redaktion: In einer frühen Version des Textes wurden Darmpolypen als "Aussackungen" bezeichnet. Richtig sind Schleimhautvorwölbungen. Wir haben das korrigiert.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4061447
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 20.07.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.